Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Forschung und Überlegungen. Die SP Schweiz erwähnt geologische Gutachten, welche eine glaziale Erosion mit bis zu 500 Metern Tiefgang nicht ausschlössen.

Der AdK empfiehlt in seiner Stellungnahme vom September 2017 die weitere Untersuchung der überlieferten Felsrinnen und speziell für die Standortgebiete JO und ZNO die Datierung der massgebenden Terrassensysteme. Ebenfalls sei unter dem Gesichtspunkt der Erosion für die beiden Standortgebiete die Möglichkeit einer Tieferlegung der Lager auszuloten.

Mehrere Gemeinden und Organisationen185 sowie zahlreiche Einzelperson fordern, dass mit Einmütigkeit der Expertenmeinungen ausgeschlossen werden kann, dass für alle künftigen fluvio-glazialen Erosionsszenarien die Strahlenbelastung höher sei, als dies die heutigen Grenzwerte zuliessen.

Die Grünen Winterthur drücken ihren Zweifel am Umgang mit hydrogeologischem und glaziologischem Wissen und dessen Einfliessen in die Projektdokumentation durch die Nagra aus. Die Betrachtung künftiger glazialer Erosionsszenarien sei dem Schutz bestehender Grundwasservorkommen nachzustellen. B90/Grüne Singen und KLAR! (D) fragen nach Massnahmen zur Verhinderung von Verkarstungserscheinungen durch den Bau eines Tiefenlagers (Schächte, Dolinen). Ebenso wird Besorgnis über die wissenschaftliche Untersuchung neotektonischer Ereignisse und über Erosionsszenarien für den Zeitraum von einer Million Jahre geäussert. Zudem wird gefragt, wie dieses Wissen Eingang in die politischen Entscheidungsinstanzen finde. Mehrere Einzelpersonen erwähnen eine mögliche Tiefenerosion durch Gletscher in künftigen Eiszeiten an den Standortgebieten JO, NL und ZNO. Die diesbezügliche Modellannahme von Nagra, ENSI (HSK), KNS und AG SiKA/KES, dass sich künftige Gletschererosion primär entlang bestehender Talsysteme und geologischer Schwächezonen entwickelten, sei zwar plausibel, jedoch in der Vergangenheit in einzelnen Fällen widerlegt worden. Entsprechende Vorsicht bei den Annahmen sei deshalb geboten. Die KNS erkenne zwar die Problematik der künftig zu erwartenden Erosion oder auch tektonischer Veränderungen in den Standortgebieten, wage es allerdings nicht, die sicherheitstechnische Beurteilung deshalb als unvollständig zu bezeichnen. Die sicherheitstechnische Beurteilung sei insofern abzulehnen.

Gemäss einer Einzelperson seien die Hinweise der KNS186 bezüglich der gegenüber der Nagra um bis Faktor fünf grösseren Erosionsraten ernst zu nehmen und eine entsprechende, sicherheitstechnische Korrektur der Tiefenlage des Lagers – mit allen Konsequenzen – vorzunehmen. Zahlreiche Gemeinden187, KPgT, SSV, VPOD SH und zahlreiche Einzelpersonen fordern, den «unscharfen» Risiken der Erosionsgefährdung gleiches Augenmerk zu schenken wie der Langzeitsicherheit und der Betriebssicherheit.

Jura Ost

Der Kanton AG beschreibt bezüglich dem Standortgebiet JO die Problematik der mit 400 bis 500 m unter Terrain relativ untiefen Lage des Opalinustons. Es gebe zudem keine Ausweichmöglichkeiten in grössere Tiefenlagen. Deshalb weise das Standortgebiet zusammen mit der aktuellen Topografie eine erhöhte Exposition gegenüber möglichen Erosionsszenarien auf. Das Standortgebiet NL weise diesbezüglich mehr Sicherheitsreserven auf. Die Langzeitstabilität der geologischen Barriere im für SMA relevanten Betrachtungszeitraum von 100 000 Jahren bzw. von einer Million Jahre für HAA umfasse sowohl die erosive Freilegung des Lagers wie auch die Verminderung der einschlusswirksamen Eigenschaften

185 Benken ZH, Gailingen, Heggart, Marthalen, Rheinau, Thalheim an der Thur, Truttikon; Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Weinland, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; Kernfrauen, KLAR! Schweiz, Hochrhein Aktiv.

186 KNS 23/219 Kapitel 3.2.2.4, S. 45.

187 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Feuerthalen, Hallau, Heggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon.