Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

berg den Opalinuston für zu wenig mächtig und tief, um ausreichende Sicherheit vor Erosionen zu garantieren. Eine Einzelperson erachtet den Opalinuston der Nordschweiz als für die Lagerung radioaktiver Abfälle grundsätzlich nicht geeignet. Es müssten andere Standorte gesucht werden.

Der AdK empfiehlt in seiner Stellungnahme vom September 2017 nicht nur die genaue Tiefenlage, die Mächtigkeit und Qualität des Opalinustons in den Standortgebieten zu untersuchen, sondern dies auf alle nachpaläozoischen Einheiten auszuweiten.

Würdigung

Bei der Auswahl der Wirt- und Rahmengesteine werden unterschiedliche Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen u. a. die räumliche Ausdehnung, die hydraulische Barrierenwirkung, die geochemischen Bedingungen und die Länge der Freisetzungspfade. Unter Berücksichtigung der im Konzeptteil SGT festgelegten Kriterien wurden in Etappe 1 innerhalb der Schweiz mögliche Standortgebiete mit ihren Wirtgesteinen bzw. einschlusswirksamen Gebirgsbereichen identifiziert und in der Etappe 2 verglichen. Daraus gingen für HAA-Abfälle die geologischen Standortgebiete JO, NL und ZNO mit dem Wirtgestein Opalinuston und für die SMA-Abfälle das Standortgebiet JO mit dem Wirtgestein Opalinuston sowie die Standortgebiete NL und ZNO mit den Wirtgesteinen Opalinuston und «Brauner Dogger» zur weiteren Untersuchung hervor.

Der Opalinuston weist in den betrachteten Standortgebieten und in Tiefen von einigen hundert Metern eine sehr geringe hydraulische Durchlässigkeit, ein gutes Selbstabdichtungsvermögen und sehr gute Sorptionseigenschaften auf. Sicherheitsanalysen der Nagra zeigten bereits im Entsorgungsnachweis für ein HAA-Lager von 2002, dass mit einer mittigen Platzierung eines Lagers in einer 100 m mächtigen Schicht des Opalinustons die radioaktiven Stoffe über einen langen Zeitraum zurückgehalten werden und das in der Richtlinie ENSI-G03 festgelegte Schutzkriterium eingehalten wird. Dabei wurde damals auch die bauinduzierte Auflockerungszone berücksichtigt, und es wurde kein zusätzliches Rückhaltevermögen von den über- und unterlagernden, ebenfalls tonreichen Rahmengesteinen mitberücksichtigt. Der deutsche «Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte» (AkEnd) kam im Jahr 2002 in seiner Studie176 zum Schluss, dass für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich eine Mindestmächtigkeit von 100 m bei einer hydraulischen Durchlässigkeit von unter 10-10 m/s erforderlich ist. Der Opalinuston weist mit Werten von 10-12 bis 10-13 m/s eine hundert- bis tausendfach geringere Gesteinsdurchlässigkeit auf. Die Resultate der Sicherheitsanalysen der Nagra zum HAA-Entsorgungsnachweis wurden damals durch ENSI, KNS und ein internationales Expertengremium der OECD/NEA177 überprüft und bestätigt.

Bei der Überprüfung der Standortgebietsvorschläge der Nagra zu Etappe 1 SGT kamen sowohl das ENSI als auch die KNE und die KNS sowie die AG SiKa der Kantone zur Haltung, dass der Opalinuston für die Lagerung radioaktiver Abfälle gut geeignet ist. Die KNS empfahl damals eine Fokussierung auf dieses Wirtgestein für alle Lagertypen. Auch die deutsche Expertengruppe ESchT betrachtete den Opalinuston aufgrund seiner lithologischen Eigenschaften als das am besten geeignete Wirtgestein im geologischen Inventar der Schweiz.

Bei der Beurteilung der Schichtmächtigkeiten hat das ENSI in Etappe 2 zwischen Angaben aus Bohr- und Aufschlussdaten, Angaben aus seismischen Profilen und Interpolationen zwischen diesen Profilen unterschieden. Aufgrund der vorliegenden standortspezifischen Datenlagen erachtet es das ENSI für Etappe 2 als zielführend und ausreichend, dass sich die Angaben zu den Mächtigkeiten insbesondere

176 Auswahlverfahren für Endlagerstandorte. Empfehlungen des AkEnd, Köln, 2002.

177 OECD/NEA: Die Sicherheit der geologischen Tiefenlagerung von BE, HAA und LMA in der Schweiz. Eine internationale Expertenprüfung der radiologischen Langzeitsicherheitsanalyse der Tiefenlagerung im Opalinuston des Zürcher Weinlands, NEA No. 5569, Paris, 2004.