Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Der Nagra klassifiziert geologische Elemente und bewertet basierend darauf das Platzangebot untertags. Sie berücksichtigt dabei u. a. die regionalen, anordnungs- und einlagerungsbestimmenden Störungen und vertieft die Sicherheitsbetrachtungen von Etappe 1 bis 3 sowie den anschliessenden Bewilligungsschritten mit der Bau- und Betriebsbewilligung stufenweise. Das ENSI erachtet es auch als stufengerecht, nur die Störungen, welche effektiv mit Daten belegt sind, zu berücksichtigen. Um Ungewissheiten bisher unbekannter Störungen aufzuzeigen, hat die Nagra die Lager zum Teil in einzelne Teillagerzonen aufgeteilt. Das ENSI hält fest, dass sich die entsprechenden Ungewissheiten in den Daten im Laufe der Lagerprojektierung und -realisierung weiter präzisieren lassen.181

3.5.12 Erosion

Allgemein

Der Kanton ZH fordert in den drei in Etappe 3 weiter zu untersuchenden Standorten eine vertiefte, gleichwertige und vergleichbare Untersuchung bezüglich der in Etappe 2 erkannten Ungewissheiten und möglichen sicherheitstechnischen Schwächen. Die Standortgebiete ZNO und JO wiesen gegenüber NL grössere Schwächen als von der Nagra angenommen auf, denn sie seien der Erosion weit stärker ausgesetzt.

Der Kanton SH anerkennt die Herausforderung der Prognose tektonischer und klimatischer Prozesse über den Betrachtungszeitraum von einer Million Jahre. Die dem sicherheitstechnischen Vergleich der geologischen Standortgebiete zugrundeliegenden Erosionsszenarien seien mit Ungewissheiten behaftet. Begründet sei dies durch die unvollständige Datenlage zur Bestimmung der lokalen Erosionsbasis, der Datierungen von Schottern und Talsystemen, der Tiefenlage der Oberkante des Wirtgesteins, der Referenzierung von Hebungsraten und durch ein limitiertes Prozessverständnis (z. B. bezüglich glazialer Tiefenerosion). Er teilt die Einschätzungen des Fachberichts der AG SiKa182 und des Gutachtens der EGT183, wonach die gewählten pessimistischen Szenarien, insbesondere auch im Standortgebiet ZNO, diese Ungewissheiten nicht umfassend abdeckten. Die Platzverhältnisse der Standorte würden jedoch stark durch die Oberkante des Wirtgesteins und diese Szenarien bedingt.

Die Landesregierung Vorarlberg und das österreichische BMNT attestieren der Nagra, die zukünftige geologische Entwicklung gemäss dem Stand von Wissenschaft und Technik behandelt zu haben. Den dabei dennoch unvermeidbaren normativen Annahmen sei im Hinblick auf die Tiefenerosion/Rinnenbildung und dem einhergehenden Zielkonflikt mit der Vermeidung bautechnischer Schwierigkeiten in grösseren Tiefen mit besonderer Vorsicht zu begegnen. Das Weiterziehen des Standortgebietes NL sei als positives Zeichen dazu zu werten.

Für mehrere Organisationen184 sei die Erosion der geologischen Barriere (z. B. durch glaziale und subglaziale Tiefenerosion) und deren Auswirkungen auf ein Tiefenlager im Betrachtungsmassstab von bis zu einer Million Jahre und bei verschiedenen klimatischen und geologischen Ereignissen bisher nicht umfassend bzw. nicht befriedigend beurteilt worden. Dies obwohl gemäss Grüne Schweiz, SES und WWF Schweiz die Auflage zu einer adäquaten Untersuchung dieses Risikos in der Verfügung zum Entsorgungsnachweis bereits seit 15 Jahren bestehe. Die ÖDP Waldshut fordert entsprechende weitere

181 Im Rahmen von Etappe 3 insbesondere durch 3D-seismische Messungen und Resultate aus Tiefbohrungen, später durch untertägige erdwissenschaftliche Untersuchungen, bzw. schliesslich beim Bau des eigentlichen Lagers.

182 «Zu erwartende Erosionsprozesse in den drei möglichen Standortgebieten für hochradioaktive Abfälle (Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost» Müller und Schmid 2017 als Beilage 3 in «Fachbericht zu Etappe 2» AG SiKa/KES 2017.

183 EGT 2017 «Stellungnahme der EGT zum Vorschlag weiter zu untersuchender geologischer Standortgebiete».

184 Grüne Schweiz, ÖDP Waldshut, SP Schweiz; SES, WWF Schweiz.