Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 50 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Im Bericht vom 23. Juni 2010 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2010) kündigte der Bundesrat an, zusammen mit den Kantonen eine Strategie für den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz für die Zeit nach 2015 zu formulieren. Der Bund und die Kantone sowie die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes erarbeiteten anschliessend gemeinsam einen Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+. Der Bundesrat verabschiedete den Strategiebericht am 9. Mai 2012. Dieser zeigt auf, wie der Bevölkerungsschutz und Zivilschutz weiterentwickelt werden sollen, um die natur-, technik- und gesellschaftsbedingten Katastrophen und Notlagen der Zukunft effizient und wirksam bewältigen zu können.

In der Folge erteilten der damalige Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Ueli Maurer, und der damalige Präsident der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), Regierungsrat Hans Diem, im März 2013 den Auftrag zur Ausarbeitung eines Berichts zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+. Der Umsetzungsbericht wurde unter paritätischer Leitung und Mitwirkung von Vertretern des Bundes, der Kantone und weiteren Stellen erarbeitet.

Gestützt auf die im Strategiebericht des Bundesrates skizzierten Leitlinien und Vorgaben zeigt der Umsetzungsbericht auf, in welchen Bereichen Anpassungen, Verbesserungen oder Neuerungen vorzunehmen sind. In Form von Empfehlungen bildet er den breiten Konsens zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes ab. Der Bundesrat nahm den Bericht am 6. Juli 2016 zur Kenntnis. Er erteilte dabei dem VBS den Auftrag, auf der Basis der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen eine Revision des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 20021 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) einzuleiten. Im Bevölkerungsschutz betrifft die Revision die Aufgaben von Bund und Kantonen, die Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme, die Ausbildung und die Finanzierung. Im Zivilschutz sind Änderungen in den Bereichen Dienstleistungs- und Ausbildungssystem, Schutzanlagen und Material sowie bei der Finanzierung und der Verwendung von Ersatzbeiträgen vorgesehen.

1.2 Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+

Die nach 1989 grundlegend veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa waren Anlass für eine kontinuierliche Anpassung des Bevölkerungsschutzes in der Schweiz. Aus einem primär auf den Schutz vor den Auswirkungen eines Krieges ausgerichteten Zivilschutz entstand das heutige Verbundsystem Bevölkerungsschutz mit seinen Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz, das auf den Schutz der Gesellschaft vor allen Arten von Gefahren und Notlagen ausgerichtet ist. In einem ersten Schritt (1991–1995) wurde die Bedeutung der Katastrophenhilfe jener des Schutzes der Bevölkerung im Kriegsfall gleichgestellt. Mit der Bevölkerungsschutzreform (1999–2004) wurde die Katastrophen- und Nothilfe zu einer prioritären Aufgabe, die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts rückte in den Hintergrund. In den gleichen Zeitraum fiel die Schaffung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) im VBS. Es umfasst das frühere Bundesamt für Zivilschutz, das Labor Spiez und die Nationale Alarmzentrale (NAZ). Am 1. Januar 2004 trat das neugeschaffene BZG in Kraft, das die bisherige Zivilschutzge-

1 SR 520.1