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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Gliederungstitel vor Art. 11 Aufgehoben

Art. 11

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 13

5. Abschnitt: Umsetzung

Art. 13 Zuteilung der Mittel

1Die zur Verfügung stehenden Mittel werden aufgrund von Förderschwerpunkten auf die folgenden Förderbereiche zugeteilt:

a. Vorhaben zu Landwirtschaftsprodukten nach Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe a;

b. Vorhaben zu Themenbereichen nach Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c sowie überregional organisierte Vorhaben zu Regionalprodukten nach Artikel 9b;

c. Vorhaben zur Bekanntmachung der von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe b;

d. Exportinitiativen nach dem 4. Abschnitt;

e. ergänzende Kommunikationsprojekte nach Artikel 9c.

2 Die Förderschwerpunkte und die Zuteilung der Mittel auf die Förderbereiche werden periodisch überprüft und angepasst.

3 Die Mittel, die für Vorhaben zu einzelnen Landwirtschaftsprodukten nach Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe a zur Verfügung stehen, werden den einzelnen Landwirtschaftsprodukten aufgrund von deren Investitionsattraktivität zugeteilt.

4 Die Mittel, die für die einzelnen Themenbereiche nach Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c und für überregional organisierte Vorhaben nach Artikel 9b zur Verfügung stehen, werden diesen aufgrund von deren Investitionsattraktivität zugeteilt.

Art. 13a Beurteilungskriterien

Die Gesuche werden namentlich aufgrund der folgenden Kriterien beurteilt: