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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Art. 17 Marketing-Controlling, Wirkungskontrolle und Berichterstattung

1 Die Finanzhilfeempfänger müssen ein Marketing-Controlling zu den einzelnen Massnahmen realisieren. Sie unterbreiten die Ergebnisse dem BLW im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung, spätestens vor der Schlusszahlung.

2 Sie müssen das Erreichen der definierten Wirkungsziele kontrollieren. Über die Wirkung des Vorhabens ist mindestens alle vier Jahre Bericht zu erstatten.

Art. 20a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Für Gesuche mit Realisierungsjahr 2018 gilt das bisherige Recht.

II

Der Anhang wird aufgehoben.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthart

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr