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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Art. 17 Marketing-Controlling, Wirkungskontrolle und Berichterstattung
1 Die Finanzhilfeempfänger müssen ein Marketing-Controlling zu den einzelnen Massnahmen realisieren. Sie unterbreiten die Ergebnisse dem BLW im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung, spätestens vor der Schlusszahlung.
2 Sie müssen das Erreichen der definierten Wirkungsziele kontrollieren. Über die Wirkung des Vorhabens ist mindestens alle vier Jahre Bericht zu erstatten.
Art. 20a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Für Gesuche mit Realisierungsjahr 2018 gilt das bisherige Recht.
II
Der Anhang wird aufgehoben.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthart
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr