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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Berg- und Alp-Verordnung, BAlV
3.4 Auswirkungen
3.4.1 Bund
Die Änderungen haben keine personellen oder finanziellen Konsequenzen für den Bund.
3.4.2 Kantone
Die Änderungen haben keine personellen oder finanziellen Konsequenzen für die Kantone.
3.4.3 Volkswirtschaft
Die Änderungen sollen den Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen «Berg»- und «Alp»-Produkten die Möglichkeit geben, neue Absatzmöglichkeiten auf dem Markt zu erschliessen und dadurch einen höheren Mehrwert zu generieren.
3.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorliegenden Verordnungsänderungen sind mit dem internationalen Recht vereinbar.
3.6 Inkrafttreten
Diese Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
3.7 Rechtliche Grundlagen
Die Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c und 177 des LwG bilden die rechtliche Grundlage für diese Verordnungsänderung.