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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Direktzahlungsverordnung
Anhang 8 Ziffer 2.1.8
Ab 2018 werden die Bestandesdaten für Tiere der Pferdegattung und Bisons je Betrieb von der TVD bezogen (wie die Rindviehdaten). Die Kontrollpunkte in den Buchstaben a und b gelten für die Tierbestände, die von den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen selber deklariert werden. Mit der neuen Formulierung (ohne Tierbestände nach Artikel 37 Absatz 1) sind Angaben der Bestandesdaten ab der TVD ausgeschlossen. Der Buchstabe c umfasst mit der neuen Formulierung neu auch die Angaben für Tiere der Pferdegattung und Bisons.
Anhang 8 Ziffer 2.4.11 Buchstabe d
Die Schnittbestimmungen für den Grün- und Streueflächenstreifen bei Hecken, Feld- und Ufergehölzen (Anhang 4 Ziffer 6.2.5) beziehen sich auf die Schnitttermine bei extensiv genutzten Wiesen. Der Passus „oder nach dem 1. September“ im Anhang 8 war fälschlicherweise erwähnt und kann gestrichen werden.
Anhang 8 Ziffer 2.4.17
Die Kürzung zur Bestimmung „Phytosanitäre Massnahmen sind gemäss Anordnung der Kantone umzusetzen“ betrifft den Pflanzenschutzmitteln und wird neu mit 300 % x QB I gekürzt. Dies analog der Kürzungen zu anderen Bestimmungen betreffend Pflanzenschutzmitteln auf Biodiversitätsförderflächen. Die Kantone haben die Kompetenz zu bestimmen, bei welchen Bäumen die Beiträge gekürzt werden.
Anhang 8 Ziffer 2.4.19 Buchstabe a
Für invasive Neophyten gelten neu die Kürzungen betreffend der Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen und Auflagen.
Anhang 8 Ziffer 2.9
Die Kürzungen betreffend der Tierwohlprogramme werden aufgrund der Änderungen des Anhangs 6 aktualisiert (vor allem Verweise auf die Bestimmungen) und stärker zusammengefasst. Die Kürzungshöhe bleibt grundsätzlich gleich. Damit die Kürzungsbestimmungen übersichtlicher sind, werden sie je Tierwohlprogramm formuliert und nicht mehr wie bisher je Tierkategorie. Die Kontrollpunkte für die Kontrolle werden nicht in Vernehmlassung gegeben, weil sie direkt aus den rechtlichen Bestimmungen ableitbar sind. Die Arbeitsgruppe Aufzeichnungen und risikobasierte Kontrollen (Folgeprojekt des Projekts Administrative Vereinfachung) wird parallel zur Vernehmlassung diese Kontrollpunkte bearbeiten und optimieren im Sinn einer möglichen Zusammenfassung.
Anhang 8 Ziffer 2.10
Die Kürzungen bei den Ressourceneffizienzbeiträgen wurden überarbeitet. Die Bezugsgrösse ist neu die betroffene Fläche und nicht die Massnahme oder das Verfahren. Somit sind die Kürzungsvorgaben kongruent mit der Regelung für die Biodiversitätsförderflächen.
Im Weiteren werden Kontrollpunkte und Kürzungsvorgaben für die drei neuen Ressourceneffizienzbeiträge eingeführt.
Anhang 8 Ziffern 3.6.3, 3.7.4, 3.7.5 und 3.7.6
In Ziffer 3.6.3 Buchstabe p wird der Verweis angepasst. Verschiedene bestehende Kontrollpunkte sind redundant und werden aufgehoben. Ein zusätzlicher Kontrollpunkt wird mit Ziffer 3.7.6 eingeführt und die Kürzung präzisiert, falls die Anforderungen für Schafe bei Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen nicht erfüllt werden.