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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Tiere Bodenfläche des Minimale offene Sei- Für Herden mit mehr als 100 Tieren:
AKB tenfläche des AKB; Breite der Öffnungen vom Stall zum AKB (ganze Fläche ein- Kunststoff- oder und Öffnungen zur Weide
gestreut) Drahtgeflechte sind
zulässig
Hennen und – mindestens – mindestens – insgesamt mindestens Hähne 43 m2 17 m2 1,5 m pro 1000 Tiere;
pro 1000 pro 1000 – jede Öffnung mindestens Tiere Tiere 0,7 m.
Junghennen, - – mindestens – mindestens – insgesamt mindestens hähne und Küken 32 m2 13 m2 1,5 m pro 1000 Tiere;
für die Eierpro- pro 1000 pro 1000 – jede Öffnung mindestens duktion Tiere Tiere 0,7 m.
(ab 43. Lebenstag)
Mastpoulets und – mindestens – mindestens – insgesamt mindestens Truten 20 Prozent 8 Prozent 2 m pro 100 m2 der Bo-
der Boden- der Boden- denfläche im Stallinnern; fläche im fläche im – jede Öffnung mindestens Stallinnern Stallinnern 0,7 m.
7.9 Die Öffnungen des Stalles zum AKB müssen bei Mastpoulets so angeordnet
sein, dass die längste Strecke, die ein Tier zur nächstgelegenen Öffnung zurücklegen muss, nicht mehr als 20 m beträgt.
B Anforderungen des RAUS-Programms
1 Allgemeine Anforderungen und Dokumentation des Auslaufs
1.1 Als Weide gilt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene, den Tieren zur
Verfügung stehende Grünfläche.
1.2 Als Auslauffläche gilt eine den Tieren für den Auslauf zur Verfügung ste-
hende Fläche im Freien, die befestigt oder mit geeignetem Material ausreichend bedeckt ist.
1.3 Der Kanton legt fest, welchen Bereich der senkrecht unter einem Vordach lie-
genden Auslauffläche als ungedeckt gilt; dabei berücksichtigt er insbesondere die Höhe, auf welcher sich die Dachtraufe befindet.
1.4 Der ungedeckte Bereich einer Auslauffläche darf vom 1. März bis zum
31. Oktober beschattet werden.