Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 67Fedlex · Erläuternder Bericht
Gemäss den Ergebnissen der RFA wird der VE-TabPG zu einer Reduktion des Tabakkonsums führen. Diese Reduktion wird mit einer Reduktion der Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer verbunden sein. Die Reduktion der Einnahmen aus der Tabaksteuer in den Jahren 2018–2060 werden in der RFA auf durchschnittlich 39 Millionen Franken pro Jahr beziffert. Zum Vergleich: Die Einnahmen aus der Tabaksteuer betrugen im Jahr 2016 2,1 Milliarden Franken. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und den direkten Steuern werden aufgrund einer Reduktion tabakkonsumbedingter Produktivitätsausfälle hingegen steigen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Mehreinnahmen die Mindereinnahmen nicht aufwiegen werden. Der Gesamteffekt auf die Steuereinnahmen lässt sich jedoch nicht beurteilen, da die Abschätzung dieser Effekte auf die Mehrwertsteuer und auf die direkten Steuern nicht Bestandteil des Mandats im Rahmen der RFA war.
3.3 Auswirkungen auf die Kantone
Wie unter der geltenden Rechtsordnung ist es Sache der Kantone zu prüfen, ob die im Markt erhältlichen Tabakprodukte den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zusammensetzung, Kennzeichnung, Werbung und Abgabe entsprechen. Diese Kontrollen erfolgen durch Laboranalysen (sog. Produkteanalytik), Inspektionen zur Überprüfung der Selbstkontrolle, indem Hinweisen aus der Bevölkerung zu nicht konformen Verpackungen nachgegangen wird oder bei den kantonalen Abgabevorschriften durch Testkäufe.
Nun müssen die Kantone dieselben Aufgaben auch für die Kontrolle der nikotinhaltigen E-Zigaretten wahrnehmen. Neu wird bei den Kantonen die Durchführung der Produkteanalytik für nikotinhaltige E-Zigaretten (Laboranalysen) und von Testkäufen (Art. 21) zu zusätzlichen Vollzugskosten von rund 123 000 Franken pro Jahr führen. Zudem ist davon auszugehen, dass im ersten Jahr nach Inkraftsetzung des TabPG eine Prüfkampagne bei nikotinhaltigen E-Zigaretten durchgeführt werden müsste, deren Kosten in der RFA auf rund 288 000 Franken geschätzt werden.
Produkteanalytik
Im Bereich Produkteanalytik hat die Umfrage im Rahmen der ersten RFA ergeben, dass diese aktuell sehr rudimentär durchgeführt wird und eine zentrale Koordination wünschbar wäre. Dies unter anderem aufgrund hoher Investitionskosten, die sich für ein einzelnes Laboratorium kaum lohnen. Bei den E-Zigaretten ging die RFA davon aus, dass 50 Vaping-Tests im ersten Jahr nach Inkraftsetzung des VE-TabPG durchgeführt werden müssen. Dies wurde mit 5769 Franken pro Vaping-Tests und Gesamtkosten von rund 288 000 Franken beziffert. In den Folgejahren rechnet die RFA mit jeweils 10% neuen Marken womit fünf Tests und jährlichen Kosten von rund 28 800 Franken anfallen.
Testkäufe
Betreffend Testkäufe wurde in der RFA angenommen, dass die Kantone, die bisher noch keine Testkäufe durchführen, pro Kopf der Bevölkerung gleich viele Testkäufe durchführen werden wie die 6 der 19 an der Befragung im Rahmen der RFA teilnehmenden Kantone, die bereits unter der geltenden Rechtsordnung Testkäufe durchführen. Unter dieser Annahme ist damit zu rechnen, dass unter dem VE-TabPG pro Jahr insgesamt 918 Testkäufe, das heisst 501 zusätzliche Testkäufe