Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/93: Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren · 15 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 22. Juni 2016 das Importerleichterungspaket verabschiedet. Eine der Massnahmen aus diesem Paket zielt darauf ab, das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zu vereinfachen. Im Dezember 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetztes über die technischen Handelshemmnisse (THG). Die Vorlage sieht vor, dass das heutige Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip durch ein einfaches digitalisiertes Meldeverfahren abgelöst wird.
Die vorgeschlagene THG-Revision beinhaltet ferner eine Erleichterung der Sprachanforderung an Warnhinweise auf Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in Verkehr gebracht werden. Damit wird das THG an das per 1. Mai 2017 revidierte Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht angepasst.
401-03.2-00001 \ COO.2101.104.2.3547670 3/15