Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/93: Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren · 15 Seiten
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2.2 Politische Parteien
Fünf politische Parteien (GLP, Grüne, FDP, SP, SVP) haben zur Vorlage Stellung genommen. Drei (GLP, FDP, SP) begrüssen sowohl das Meldeverfahren als auch die Anpassung der Sprachanforderung bei Warnhinweisen. Zwei Parteien (Grünen, SVP) lehnen das Meldeverfahren ab, ohne zur Anpassung der Sprachanforderung Stellung zu nehmen.
Die SVP und die Grünen macht geltend, das Meldesystem führe zur Aushebelung übergeordneter Interessen in den Bereichen des Gesundheits- und Konsumentenschutzes und werde keine positiven Auswirkungen auf die Schweizer Lebensmittelpreise haben. Die Grünen machen ferner geltend, das Meldeverfahren erschwere die Qualitätsstrategie zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitskriterien und widerspreche dem neuen Artikel 104a Buchstabe d der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV). Sowohl die Grünen als auch die SVP plädieren dafür, die Lebensmittel vom Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips auszunehmen.
2.3 Landwirtschaftliche Organisationen1
Zwölf landwirtschaftliche Organisationen haben zur Vorlage Stellung genommen (SBV, SBLV, Bauernverband Appenzell Ausserhoden, St. Galler Bauernverband, LBV, CNAV, SGPV, SMP, AGORA, Agrigenève, Prométerre, UCT). Von diesen Kreisen wird die Vorlage durchgehend abgelehnt. Neun davon schlagen gar vor, Lebensmittel vollständig vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen.
Diese Vernehmlassungsteilnehmer sind der Auffassung, das Meldeverfahren unterlaufe übergeordnete öffentliche Interessen (Gesundheits- oder Konsumentenschutz) und habe keine Preissenkungen für die Konsumenten zur Folge. Sie machen weiter geltend, die Vorlage sei unnötig und politisch kaum mehrheitsfähig. Gemäss Prométerre widerspricht das Meldeverfahren zudem dem Artikel 104a BV
Prométerre, AGORA, SBLV und Agrigenève lehnen auch die Anpassung der Sprachanforderung bei Warnhinweisen explizit ab. Sie argumentieren, die Konsumentinnen und Konsumenten müssten sich klar über das Produkt, welches sie kaufen möchten, informieren können. Das erfordere die Deklaration in mindestens einer Landessprache.
2.4 Organisationen und Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und -handel
Aus der Nahrungsmittelindustrie und dem Nahrungsmittelhandel sind elf Stellungnahmen eingegangen (ASSGP, EKIL, FIAL, Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, IG Detailhandel Schweiz, Promarca, Schweizer Fleisch-Fachverband, scienceindustries, SVKH, Swiss Retail Federation, Verband der Kantonschemiker der Schweiz). Davon stimmen sechs dem Meldeverfahren – teilweise mit Anpassungsvorschlägen – zu (ASSGP, Schweizer Fleisch-Fachverband, Promarca, IG Detailhandel Schweiz, Swiss Retail Federation, SVKH). Fünf Vernehmlassungsteilnehmer haben sich ausschliesslich (FIAL und scienceindustries) oder ausführlich (ASSGP, EKIL und SVKH) hinsichtlich Nahrungsergänzungsmittel geäussert. Zwei Vernehmlassungsteilnehmer (Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte sowie der Verband der Kantonschemiker der Schweiz) lehnen das Meldeverfahren ab.
Fünf der gutheissenden Vernehmlassungsteilnehmer (ASSGP, SVKH, Schweizer Fleisch-Fachverband, Swiss Retail Federation, SGV) beantragen indes von der jährlichen Erneuerung der Meldung abzusehen. Der SGV schlägt vor, bestehende Allgemeinverfügungen in Meldun-
1 Organisationen der Getreide- und Milchproduzenten werden in dieser Auswertung unter der Kategorie "Landwirtschaftliche Organisationen" geführt. 401-03.2-00001 \ COO.2101.104.2.3547670 5/15