Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/11: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) · 48 Seiten
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V-NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
Für den Kanton AG ist die Sicherstellung der Altersbegrenzung in unbedienten Solarien kaum zu bewerkstelligen, er schlägt deshalb technische Massnahmen vor.
Die FDP stellt sich gegen ein Zutrittsverbot für Minderjährige für Solarien und setzt auf Informationsmassnahmen und Selbstverantwortung
Die SPS begrüsst die Bestimmungen, dass Minderjährige keine Solarien besuchen können.
Die SVP lehnt ein Solarienverbot für Minderjährige ab. Da dies in der parlamentarischen Beratung nie thematisiert wurde, hohe Kosten verursacht und die persönliche Freiheit einschränkt.
FMH, SGDV, Krebsliga und Aefu unterstützen das Verbot für die Benutzung von Solarien durch Kinder und Jugendliche. Den Aefu ist es ein Anliegen, dass Behörden Informationsmassnahmen erarbeiten, um Jugendliche von der Benutzung von Heimsolarien abzuhalten.
SFGV und Photomed stellen fest, dass im NISSG kein Solarienverbot für Minderjährige festgeschrieben ist, wie es die Verordnung nun vorsieht. Eine Alterskontrolle ist mit hohen Kosten verbunden, zudem beträgt der Anteil der Minderjährigen an der gesamten Kundschaft nur 1%. Ein Verbot ist in unbedienten Solarien nicht notwendig, da diese dem UV-Typ 3 angehören müssen, der sich für Laien eignet.
Laut den Solero Bräunungsstudios besuchen Jugendliche keine Solarien, da sie zu wenig Geld haben. Zudem hat jeder Solariumeingang ein Verbotsschild für Jugendliche.
Für den SGV, AWMP und CP ist ein Solariumverbot für Jugendliche unverhältnismässig, so dass darauf zu verzichten ist. CP schlägt statt einem Zutrittsverbot eine Präventionskampagne und nachfolgend entsprechende Informationen in den Solarienbetrieben vor.
Abs.3
Die GDK und die Kantone BE, GL, LU, NW, OW, SO, Uri, VS und ZH fordern, sofern an der Bestätigungspflicht festgehalten wird, dass die Verordnung die Modalitäten der Bestätigung regelt, der Kanton JU sieht diesbezügliche Probleme und wünscht sich eine Vollzugsempfehlung.
Der VCKS und die Kantone AG, SG, TI und VD fordern an Stelle einer Bestätigung eine Informationspflicht zu Risikogruppen.
Die SPS begrüsst die Massnahmen, um Risikogruppen vom Solarienbesuch abzuhalten.
Für die KLS ist die Formulierung des Absatzes problematisch, da er suggeriert, dass Solarien nur für Risikogruppen gefährlich seien. Dies stimmt nicht, Solarien erhöhen bei jedem Menschen das Krebsrisiko.
SFGV und Photomed erachten das Einholen einer Bestätigung bei der Kundschaft, dass sie keiner Risikogruppe angehören, als unrealistisch und in unbedienten Solarien weder möglich noch nötig, da diese dem UV-Typ 3 angehören müssen, der sich für Laien eignet.
Abs.4
Die GDK und die Kantone, AI, BE, BS, GL, LU, NW, OW, TI, Uri, VS und ZH bezeichnen Solarien des UV-Typs 4 als besonders problematisch und begrüssen die Regelung.
Laut Kanton VD ist eine ärztliche Empfehlung für den Besuch eines UV-Typ 4-Solariums ungenügend. Er schlägt vor, dass Solarien des UV-Typs 4 nur unter ärztlicher Überwachung verwendet werden dürfen.
Stellungnahmen zu Erläuterungen
keine