Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/13: Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung» · 14 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 12. Dezember 2013 reichte Nationalrat Marco Romano (CVP, TI) die parlamentarische Initiative „Einführung einer Adoptionsentschädigung“ ein. Sie verlangt die Einführung einer Erwerbsausfallentschädigung bei der Adoption eines Kindes.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) prüfte die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2015 vor und gab ihr mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) stimmte diesem Beschluss am 27. März 2015 mit 7 zu 5 Stimmen zu.
An den Sitzungen vom 25. Februar 2016 und 7. Juli 2016 diskutierte die SGK-NR die Eckwerte für einen Erlassvorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 25. September 19521 über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Sie zog dazu – gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 20022 über die Bundesversammlung (ParlG) – Sachverständige des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bei. In der Folge beauftragte sie die Verwaltung, auf der Basis der Eckwerte den Vorentwurf auszuarbeiten. Aufgrund der Behandlung von dringlichen und komplexen Bundesratsvorlagen (u.a. Altersvorsorge 2020) verzögerte sich die weitere Bearbeitung der Vorlage durch die Kommission. Am 16. Juni 2017 stimmte der Nationalrat auf Antrag der Kommission einer Fristverlängerung für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu.
Schliesslich einigte sich die SGK-NR an der Sitzung vom 22. Juni 2017 mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten auf einen konkreten Vorentwurf zur Änderung des EOG. Sie beauftragte das Kommissionssekretariat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit der Erarbeitung des erläuternden Berichts.
An ihrer Sitzung vom 25. Januar 2018 genehmigte die Kommission den erläuternden Bericht und beschloss, die Vernehmlassung zu ihrer Vorlage zu eröffnen.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Ausgangslage und Zielsetzungen
Bei einer Adoption – insbesondere im frühesten Kindesalter – sind die Rahmenbedingungen derjenigen Familie, die ein Kind bei sich aufnimmt, mitentscheidend für die Entwicklung des Kindes und das Gleichgewicht in der Familie. Gerade die ersten Wochen und Monate nach einer Adoption sollten allen Beteiligten einen möglichst guten Start in das neue Familienleben ermöglichen. Es ist für das adoptierte Kind wichtig, dass in dieser Zeit ein Vertrauensklima und gute Bindungen zwischen ihm und seinen Adoptiveltern aufgebaut werden können. Adoptierte Kinder kommen