Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 107 Seiten
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ständigkeit6, der Verfahrensleitung7 und des kollektiven Rechtsschutzes8. Zwischenzeitlich sind die meisten dieser Vorstösse erledigt. In vielen Fällen haben sich die aufgeworfenen Fragen als verfrüht oder zu isoliert betrachtet oder als nicht grundlegend oder unmittelbar regelungsbedürftig erwiesen.
1.1.3 Motion RK-S 14.4008 «Anpassung der Zivilprozessordnung» und Postulat Vogler 14.3804 «Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen»
Um zu verhindern, dass ständig weitere neue Vorstösse zu einzelnen Punkten eingereicht werden, und um stattdessen eine Gesamtüberprüfung und Gesamtschau der ZPO zu ermöglichen, haben sich die eidgenössischen Räte mit der auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 21. Januar 2015 beantragten Überweisung der Motion 14.4008 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (Anpassung der Zivilprozessordnung) am 19. März 2015 (Ständerat)9 und am 8. September 2015 (Nationalrat)10 dafür entschieden, die allfälligen Anpassungen der ZPO nicht einzeln, sondern im Rahmen einer Gesamtschau zu ermitteln und anzugehen. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit, dem Parlament bis Ende 2018 eine entsprechende Vorlage mit den erforderlichen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten.
Parallel dazu reichte Nationalrat Karl Vogler das Postulat 14.3804 «Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen» ein, das den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gerichten sowie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und weiteren Stakeholdern zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie eine erste Zwischenbilanz zur ZPO ausfällt und gestützt darauf aufzuzeigen, wie bereits heute erkannte Mängel und Schwachpunkte beseitigt werden können und das Zivilprozessrecht weiter vereinheitlicht und verbessert werden kann. Dieses hat der Nationalrat bereits am 12. Dezember 2014 diskussionslos
5 Pa.Iv. (Poggia) Golay 12.424 «Zivilprozess. Schutz vor unverhältnismässiger und ungerechtfertigter Strenge» (keine Folge gegeben; erledigt); Mo. Romano 13.3845 «Unterbrechung der Verjährung in Verfahren ohne Schlichtungsversuch nach der Zivilprozessordnung» (abgeschrieben; erledigt).
6 Pa.Iv. (Poggia) Golay 13.441 «Zivilprozess. Klagen betreffend Zusatzversicherungen zur obligatorischen Unfallversicherung gleich behandeln wie solche betreffend Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung» (Folge gegeben; vgl. dazu unter Ziff. 1.3.7).
7 Mo. (Ribaux) Feller 13.3447 «Keine SMS und Tweets aus Gerichtssälen» (vom NR am 05.05.2015 abgelehnt); Mo. Caroni 13.3684 «Kein Begründungszwang vor zweitinstanzlichen Gerichten gegen den Parteiwillen» (vom NR am 13.12.2013 abgelehnt).
8 Mo. Birrer-Heimo 11.3977 «Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren» (abgeschrieben; erledigt); Mo. Schwaab 13.3052 «Recht zur Sammelklage bei Datenschutzverletzungen, insbesondere im Internet» (abgeschrieben; erledigt); Mo. Birrer- Heimo 13.3931 «Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung» (angenommen; vgl. dazu nachfolgend unter Ziff. 1.1.4 und 1.3.3).
9 AB SR 2015 293
10 AB NR 2015 1374