Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 107 Seiten

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Bei den Arbeiten zur Umsetzung der Motion Birrer-Heimo 13.3931 wurde das Bundesamt für Justiz durch eine Expertengruppe aus Spezialistinnen und Spezialisten aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft unterstützt und beraten.17

1.2.2 Ergebnisse

Die Prüfung der Praxistauglichkeit hat im Kern zu folgenden Ergebnissen geführt, wobei auf einzelne Punkte im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen zur beantragten Neuregelung (vgl. nachfolgend Ziff. 1.3) sowie bei den Erläuterungen zu einzelnen Artikeln (vgl. unter Ziff. 2 hinten) noch detailliert eingegangen wird:

– Die Funktionsfähigkeit der ZPO ist unbestritten und allgemein anerkannt: Heute steht ausser Frage, dass die ZPO ihre Tauglichkeit im praktischen Alltag der Anwenderinnen und Anwender auf allen Seiten in den letzten sieben Jahren bewiesen hat; von keiner Seite wird dies insgesamt in Frage gestellt. Zum heutigen Zeitpunkt kann es somit nicht um tiefgreifende oder grundsätzliche Anpassungen der ZPO oder gar eine Totalrevision gehen; vielmehr stehen lediglich punktuelle Anpassungen zur weiteren Verbesserung der ZPO im Zentrum.

– Insgesamt sind die Fallzahlen für Zivilverfahren im Sinne von Artikel 1 ZPO seit Inkrafttreten der ZPO 2011 sowohl in erster als auch in zweiter Instanz über die gesamte Schweiz beziehungsweise in der Mehrheit der Kantone gesehen stabil, wenn nicht eher rückläufig, wobei in einigen Kantonen allerdings ein gegenläufiger Trend zu beobachten ist. Das Gleiche gilt für die Schlichtungsgesuche im Sinn von Artikel 197 ff. ZPO:

17 Ihr gehörten folgende Personen an: Prof. Dr. Samuel Baumgartner, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht, vergleichendes Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht und Mediation an der Universität Zürich, Dr. Martin Bernet, Rechtsanwalt in Zürich, Prof. Dr. Alexander Brunner, emeritierter Professor an der Universität St. Gallen und Oberrichter am Handelsgericht Zürich, Prof. Dr. Isabelle Chabloz, assoziierte Professorin bei Universitäre Fernstudien Schweiz und Lehrbeauftragte an den Universitäten Bern und Fribourg, Prof. Dr. Tanja Domej, ordentliche Professorin für Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich, Prof. Dr. Nicolas Jeandin, ordentlicher Professor an der Universität Genf und Rechtsanwalt in Genf, Prof. Dr. Karin Müller, ordentliche Professorin für Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Universität Luzern und Dr. Meinrad Vetter, Oberrichter und Vizepräsident des Handelsgerichts Aargau.