Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 107 Seiten

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für eine horizontale, sektorübergreifende Umsetzung ausgesprochen hat,16 stehen bei der Umsetzung der Motion Birrer-Heimo 13.3931 Vorschläge für Anpassungen der ZPO im Zentrum. Daher will der Bundesrat diese im Rahmen der Anpassung der ZPO umsetzen, zumal sich die beiden Vorstösse in zentralen Anliegen durchaus überschneiden (vgl. nachfolgend unter Ziff. 1.3.3).

1.2 Praxistauglichkeit der ZPO

1.2.1 Ermittlung der Praxistauglichkeit

Zur Ermittlung der Praxistauglichkeit fand ein vielseitiger Austausch mit Vertretungen aller massgeblichen Stakeholder statt:

– Die vom Bundesamt für Justiz geführte Arbeitsgruppe ZPO aus Vertreterinnen und Vertretern kantonaler Zivilgerichte erster und zweiter Instanz – diese besteht seit 2011 und ist aus der bereits 2010 gebildeten früheren «Arbeitsgruppe Gerichtsurkunden» hervorgegangen –, hat an ihren Sitzungen vom 7. Mai 2015, 20. März 2017 und 19. Juni 2017 über die ZPO und mögliche Anpassungen diskutiert.

– Am 15. Juni 2017 führte das Bundesamt für Justiz in Bern einen «Experten Round Table» mit den Mitgliedern der Schweizerischen Hochschulkonferenz der Zivilprozessrechtslehrerinnen und -lehrer durch.

– Mit einer Delegation der beiden Zivilrechtlichen Abteilungen des Schweizerischen Bundesgerichts fand am 20. Juni 2017 eine Diskussion über die ZPO aus der Sicht des Bundesgerichts statt.

– Am 21. Juni 2017 empfingen Vertreter des Bundesamts für Justiz eine Delegation des Schweizerischen Anwaltsverbands zum Austausch über die ZPO.

Sodann hat das Bundesamt für Justiz im Zeitraum Ende 2016/Anfang 2017 mittels eines Fragebogens an die kantonalen Gerichte eine Praxisauswertung der ZPO mit Geschäftszahlen und Statistiken durchgeführt. Wesentliche Elemente und Erkenntnisse aus dieser Praxisauswertung werden nachfolgend dargelegt (vgl. unter Ziff. 1.2.2).

16 Vgl. nur Botschaft FIDLEG, BBl 2015, S. 8901 ff., S. 8914 und Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 2016 zur Interpellation Birrer-Heimo 15.4171 «Kollektive Rechtsdurchsetzung. Umsetzung der versprochenen Massnahmen» vom 17. Dezember 2015.