Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 15 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 9. März 2018 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Vernehmlassungsverfahren zum «Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen» durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 30. Juni 2018. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang ersichtlich. Insgesamt gingen 45 Stellungnahmen ein.
2 Eingegangene Stellungnahmen
2.1 Kantone
Alle Kantone und KdK
2.2 Parteien
CVP, FDP, GPS, GLP, SVP, SPS
2.3 Verbände/Organisationen
SSV, SAB, economiesuisse, SGV, SGB.
SAGV schliesst sich economiesuisse an.
2.4 Nicht offiziell angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmende
CP, FDP ZH, FER, NFA-Geber, up!, ZHK
3 Die Vernehmlassungsvorlage
3.1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) legt in Art. 18 fest, dass der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirkungen des Finanzausgleichs im engeren Sinn und der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich unterbreitet. Der Bericht gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs in der vergangenen Periode und erörtert mögliche Massnahmen für die kommende Periode. Das FiLaG legt in Art. 5 und Art. 9 fest, dass das Parlament bei der ebenfalls alle vier Jahre zu erfolgenden Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts berücksichtigt.