Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 15 Seiten
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3.2 Inhalt der Vorlage
Im Wirksamkeitsbericht, zu welchem diese Vernehmlassung durchgeführt wurde, untersucht die verschiedensten Aspekte der Zielerreichung im Finanzausgleich während der Periode 2016–19. Die meisten der verwendeten Untersuchungskriterien sind in Anhang 17 FiLaV vorgegeben. Der Bericht diskutiert im Weiteren den Vorschlag der KdK zur Anpassung des Ressourcenausgleichs.
Die Untersuchungen zeigen, dass die Ziele des Finanzausgleichs in der Vierjahresperiode 2016–19 weitgehend erreicht wurden. So wurde insbesondere das Ziel einer Mindestausstattung an finanziellen Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Mittels (Art. 6, Abs. 3 FiLaG) deutlich übertroffen. Der ressourcenschwächste Kanton (Jura) erreicht im Jahr 2018 einen Wert von 88,3 Prozent. Mit dem Vorschlag des Bundesrates soll der Zielwert zum einen auf 86,5 Prozent erhöht werden und zum anderen soll dieser nicht mehr nur angestrebt, sondern garantiert werden. Dies bedeutet, dass der ressourcenschwächste Kanton nach Ressourcenausgleich immer genau 86,5 Prozent erreicht. In den letzten Jahren erreichte der ressourcenschwächste Kanton einen Index nach Ausgleich, der deutlich über diesem Zielwert lag.
Mit der Festlegung einer garantierten Mindestausstattung würde sich die Dotation des Ressourcenausgleichs endogen ergeben. Die politische Steuerungsgrösse ist damit die gesetzliche Höhe dieser Mindestausstattung und nicht mehr die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs alle vier Jahre durch das Parlament. Aus diesem Grund schlägt der Bericht vor, das FiLaG entsprechend anzupassen. Gleichzeitig soll auch die Dotation des Lastenausgleichs im FiLaG geregelt werden. Dadurch kann auf die Bundesbeschlüsse alle vier Jahre verzichtet werden.
Die Einführung einer garantierten Mindestausstattung von 86,5 Prozent führt zu einer Senkung der Dotation im Ressourcenausgleich. Während die ressourcenstarken Kantone entlastet werden sollen, will die KdK, dass die frei werdenden Mittel des Bundes nicht zu dessen Entlastung, sondern zugunsten der Kantone eingesetzt werden sollen. Dies war indessen nicht Gegenstand der Vernehmlassung. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft einen Vorschlag zur Verwendung dieser Mittel unterbreiten.
4 Ergebnisse der Vernehmlassung
KdK und der Grossteil der Kantone sprechen sich, mit Ausnahme der Periodizität des Wirksamkeitsberichts, für die Vorschläge des Bundesrats aus. Sie machen ihre Zustimmung jedoch davon abhängig, dass das gesamte Paket unverändert übernommen wird. Nur VS und JU sprechen sich explizit gegen die Anpassungen im Ressourcenausgleich aus. FR, NE und BE haben zwar Vorbehalte, sind aber nicht grundsätzlich gegen die Anpassungen.
NFA-Geber, ZH, NW, ZG, BS, SH und GE reichen für den Fall, dass die Vorschläge der KdK nicht integral übernommen werden, noch fünf Eventualanträge ein:
Reduktion der Dotation so, dass der ressourcenschwächste Kanton genau 85 Indexpunkte erreicht.
Reduktion der sogenannten «Solidarhaftung» durch geeignete Massnahmen.
Geringere Gewichtung der Gewinne juristischer Personen im Ressourcenpotenzial.
Substantielle Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs.
Aufhebung des Härteausgleichs.
Die SAB macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass die freiwerdenden Mittel des Bundes im System verbleiben und dass die Dotation des GLA gleich hoch ist wie diejenige des SLA.