Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung

Am 9. März 2018 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Vernehmlassungsverfahren zum «Wirksamkeitsbericht 2016–2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen» durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 30. Juni 2018. Insgesamt gingen 45 Stellungnahmen ein.

Die Anpassung des Ressourcenausgleichs wird grundsätzlich von fast allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst, insbesondere auch von fast allen Kantonen und politischen Parteien.

Betrachtet man die einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen, gibt es aber auch einige kritische Stimmen.

Von den Kantonen sprechen sich VS und JU für eine Beibehaltung des heutigen Systems aus. Bei den politischen Parteien präsentiert die GLP einen eigenen Reformvorschlag.

Die ressourcenstarken Kantone ZH, NW, ZG, BS und GE knüpfen ihre Zustimmung an die Bedingung, dass der Vorschlag der KdK integral umgesetzt wird. Ansonsten sehen sie verschiedene Eventualanträge vor.

Die Verankerung der Grundbeiträge für den Lastenausgleich im Gesetz wird von fast allen Vernehmlassungsteilnehmern als folgerichtig bezeichnet. Nur VS, JU und drei Organisationen sprachen sich dagegen aus.

Die Weiterführung des Härteausgleichs wird mit Ausnahme von BL, SVP und fünf weiteren Organisationen von allen Teilnehmenden befürwortet.

Die Verlängerung der Evaluationsphase von vier auf sechs Jahre wird von einer Mehrheit der Teilnehmenden abgelehnt. Jedoch können sich die KdK und und eine Mehrheit der Kantone vorstellen, den vierten Wirksamkeitsbericht wegen der SV17 einmalig über eine Sechsjahresperiode zu erstellen.

Viele Teilnehmende äussern sich auch zur Verwendung der frei werdenden Mittel und zur Umsetzung SV17, welche jedoch nicht Gegenstand des Wirksamkeitsberichts und somit der Vernehmlassung ist.