Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 15 Seiten

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Organisationen

SSV, CP, up!

4.8 Periodizität des Wirksamkeitsberichts

Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, die Evaluation des Finanzausgleichs und damit die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts nicht mehr alle vier sondern alle sechs Jahre durchzuführen ?

Wichtigste Aussagen

Die Mehrheit Vernehmlassungsteilnehmer lehnt diesen Vorschlag ab. Die KdK und die Mehrheit der Kantone möchten den Vierjahres-Rhytmus beibehalten, schlagen jedoch für die nächste Evaluation wegen der SV17 eine Sechsjahresperiode vor.

Zustimmung

11 Kantone, 3 Parteien und 2 Organisationen.

Ablehnung

KdK, 15 Kantone und 9 Organisationen.

Die KdK und 8 ablehnende Kantone können sich jedoch eine einmalige Sechsjahresperiode für die nächste Evaluation vorstellen.

Zustimmung Kantone

BE, UR, GL, FR, SO, BL, AI, GR, AG, TG, NE

Parteien

CVP, GPS, GLP

Organisationen

SSV, SAB

Ablehnung Kantone

KdK*, ZH, LU*, SZ*, OW*, NW, ZG*, BS*, SH, AR*, SG*, TI, VD, VS, GE*, JU

* Einmalige Sechsjahresperiode 2020-2025.

Parteien

FDP, SVP, SPS

Organisationen

economiesuisse, SGV, SGB, CP, FDP ZH, FER, NFA-Geber, up!, ZHK