Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 15 Seiten
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Organisationen
SSV, CP, up!
4.8 Periodizität des Wirksamkeitsberichts
Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, die Evaluation des Finanzausgleichs und damit die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts nicht mehr alle vier sondern alle sechs Jahre durchzuführen ?
Wichtigste Aussagen
Die Mehrheit Vernehmlassungsteilnehmer lehnt diesen Vorschlag ab. Die KdK und die Mehrheit der Kantone möchten den Vierjahres-Rhytmus beibehalten, schlagen jedoch für die nächste Evaluation wegen der SV17 eine Sechsjahresperiode vor.
Zustimmung
11 Kantone, 3 Parteien und 2 Organisationen.
Ablehnung
KdK, 15 Kantone und 9 Organisationen.
Die KdK und 8 ablehnende Kantone können sich jedoch eine einmalige Sechsjahresperiode für die nächste Evaluation vorstellen.
Zustimmung Kantone
BE, UR, GL, FR, SO, BL, AI, GR, AG, TG, NE
Parteien
CVP, GPS, GLP
Organisationen
SSV, SAB
Ablehnung Kantone
KdK*, ZH, LU*, SZ*, OW*, NW, ZG*, BS*, SH, AR*, SG*, TI, VD, VS, GE*, JU
* Einmalige Sechsjahresperiode 2020-2025.
Parteien
FDP, SVP, SPS
Organisationen
economiesuisse, SGV, SGB, CP, FDP ZH, FER, NFA-Geber, up!, ZHK