Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 15 Seiten

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4.2 Festlegung der Mindestausstattung auf 86,5 %

Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, dass diese garantierte Mindestausstattung gemäss dem Vorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen auf 86,5 Prozent des nationalen Durchschnitts festzulegen sei ?

Wichtigste Aussagen

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen den Vorschlag.

Ein grosser Teil der zustimmenden Kantone machen jedoch ihre Unterstützung davon abhängig, dass das Massnahmenpaket der KdK integral übernommen wird und / oder dass die freiwerdenden Mittel gemäss dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Aufgaben und Finanzen eingesetzt werden.

Zustimmung

KdK, die überwiegende Mehrheit der Kantone, drei Parteien sowie acht Organisationen unterstützen die Massnahme. FR äussert grosse Skepsis, ist jedoch nicht grundsätzlich dagegen. Falls die Abfederungsmassnahmen nicht umgesetzt werden, fordert TG eine Mindestausstattung von 87 Prozent.

Ablehnung

Von den Kantonen lehnen VS und JU die Massnahme ganz ab. BE und NE fordern eine Mindestausstattung von 87 Prozent. BE möchte zudem eine längere Übergangsphase.

Die SPS und SGB fordern eine Mindestausstattung zwischen 87 und 87,5 Prozent. Die GPS fordert mindestens 87 Prozent. Die GLP verweist auf ihren Reformvorschlag, der keine garantierte Mindestausstattung vorsieht.

CP und up! lehnen den Vorschlag ab.

Zustimmung Kantone

ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, GE

Parteien

CVP, FDP, SVP

Organisationen

SSV, SAB, economiesuisse, SGV, FDP ZH, FER, NFA-Geber, ZHK

Ablehnung Kantone

BE, VS, NE, JU.

Parteien

GLP, GPS, SP

Organisationen

CP und up!