Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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Im Folgenden wird der Erweiterungsbeitrag nach den oben genannten Kriterien Relevanz,
Wirksamkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit überprüft und beurteilt.
1. Relevanz: Entspricht der Erweiterungsbeitrag den Bedürfnissen der Partnerländer?
Die Relevanz der Projekte, also deren Bedeutung für die Länder, wird im Evaluationsbericht als gut eingestuft. Die Partnerländer hatten die Themenbereiche, die mit dem Erweiterungsbeitrag unterstützt wurden, selber priorisiert und mit der Schweiz abgesprochen. Damit wurde sichergestellt, dass die Projekte des Erweiterungsbeitrags den Bedürfnissen der Partnerländer entsprachen. Deshalb wurden sie als sehr relevant beurteilt. Die Rückmeldungen von Seiten der Projektpartner und Behörden in den Partnerländern sowie der Schweiz bestätigten dies.
Der Erweiterungsbeitrag ergänzte gut andere Programme (z.B. der EU- und der EFTA/EWR-Länder), die ebenfalls zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten beitrugen. Die Schweiz unterstützte vorwiegend Themenbereiche, Regionen oder Zielgruppen, die von anderen Programmen in den Partnerländern nicht oder nur ungenügend berücksichtigt wurden.
Die Evaluation stellte fest, dass der Prozess für die Vorbereitung und Prüfung der beantragten Projekte gewissenhaft und professionell gemacht worden war und die Qualität der Projektvorschläge deshalb insgesamt sehr gut gewesen war. Positiv ist auch, dass die Projektpartner in den Ländern mit den Projekten und den erzielten Resultaten durchgehend zufrieden sind.
2. Wirksamkeit: Erreicht der Erweiterungsbeitrag seine Ziele?
Die Analyse kam zum Schluss, dass die Projekte eine gute Wirksamkeit aufwiesen. Gespräche und Diskussionen mit verschiedenen Institutionen, Beteiligten und Betroffenen, wie Teilnehmende von Forschungsprogrammen, Unternehmern, Dienstleistern im Bereich Gesundheitswesen und Sozialhilfe sowie Gemeindepräsidenten bestätigten, dass bereits zum Zeitpunkt der Evaluation zahlreiche Ziele erreicht wurden. So wurden beispielsweise Arbeitsplätze geschaffen, die verbesserten sozialen Dienstleistungen wurden genutzt und die Umweltverschmutzung verringert. Weitere Beispiele waren die Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Rettungskräften für den Einsatz bei Katastrophen oder die Steigerung der Effizienz in der Rechtsprechung und die Erleichterung des Zugangs zum Rechtssystem. Die vertiefte Prüfung einer Stichprobe von 29 Projekten zeigte, dass die Projekte einen Mehrwert schufen und positiv zur längerfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der betroffenen Branchen und Regionen beitrugen. Es war jedoch nicht einfach, die langfristige Wirksamkeit der Projekte insgesamt zu quantifizieren, da die Zielerreichung nicht immer gleich gut messbar war. Einzelne Projekte hatten das Potenzial, mittelfristig grundlegende Veränderungen auf nationaler Ebene zu bewirken, wie zum Beispiel das Projekt zur dualen Berufsbildung in der Slowakei oder das Projekt zur Stärkung der Basisgesundheitsdienste in Ungarn.
Ein Erfolgsfaktor für eine gute Wirksamkeit war, wenn in einem Land ein klarer Schwerpunkt oder wenige Prioritäten gesetzt wurden. Litauen beispielsweise setzte 67 Prozent der Mittel des Erweiterungsbeitrags für die Sanierung von Infrastruktur und die Modernisierung von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich «Mutter und Kind» ein. Damit konnte in diesem Bereich eine grosse Wirkung erzielt werden.
In der Regel erreichten die Projekte ihre Ziele. Wegen der Aufwertung des Schweizer Frankens nach der Bewilligung der Rahmenkredite konnten in zahlreichen Projekten
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