Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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zusätzliche Aktivitäten finanziert werden, womit die ursprünglich gesetzten Ziele sogar übertroffen wurden. Nur bei wenigen Projekten war zum Zeitpunkt der Evaluation noch unsicher, ob sie ihre Ziele erreichen würden.
Auch für die Schweiz hatte und hat der Erweiterungsbeitrag positive Auswirkungen. So konnten die bilateralen Beziehungen zu allen Partnerländern vertieft werden. Insbesondere sind auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene rund 550 Partnerschaften zwischen Organisationen der Schweiz und der Partnerländer im öffentlichen Sektor und bei der Zivilgesellschaft entstanden und gepflegt worden. Die schweizerischen Botschaften in den Partnerländern können auch dank des Erweiterungsbeitrags breiter gefächerte Beziehungen und einen intensiveren Dialog mit den Partnerländern unterhalten. Die engen Beziehungen tragen dazu bei, die Geschäftsmöglichkeiten von Schweizer Unternehmen in diesen Ländern zu verbessern.
3. Effizienz: Stimmen Aufwand und Ertrag?
Die Evaluation beurteilte die Effizienz der Umsetzung des Erweiterungsbeitrags als gut. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dieser Aspekt übers Ganze gesehen zwischen den Projekten die grössten Unterschiede in der Bewertung aufwies.
Während die übergeordnete Verantwortung für den Erweiterungsbeitrag bei DEZA und SECO liegt, sind die Partnerländer für die Umsetzung der Projekte verantwortlich. Basierend auf vertraglichen Abmachungen mit der Schweiz führen sie die Umsetzung, Überwachung und Schlusskontrolle der Projekte im Einklang mit den nationalen Regeln eigenständig durch. Diese Delegation der Umsetzungsverantwortung ist ein angemessenes Vorgehen bei Mitgliedstaaten der EU.
Als positiv wurde festgehalten, dass innerhalb der festgelegten Frist die gesamten Mittel des Erweiterungsbeitrags für konkrete Projekte verpflichtet werden konnten. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Partnerländern und insbesondere auch eine angemessene Flexibilität bei der Berücksichtigung unterschiedlicher Rahmenbedingungen hatten dabei sehr geholfen.
Folgende äussere Einflüsse hatten die Effizienz des Erweiterungsbeitrags teilweise eingeschränkt:
Knappe Budgets der öffentlichen Stellen in den Partnerländern (Wirtschafts- und
Finanzkrise)
Nicht ausreichende Managementfähigkeiten und knapper Personalbestand einzelner
Projektpartner
Verzögerungen infolge von Einsprachen bei Auftragsvergaben
Verzögerungen bei der Erteilung von Baubewilligungen in den Partnerländern
Verzögerungen bei der Projektgenehmigung aufgrund hoher Anforderungen an die
Projektgesuche
Zu wenig klare Anforderungen an die Berichterstattung durch die Partnerländer.
Rund ein Drittel der Projekte wurde fristgerecht umgesetzt, bei zwei Dritteln der Projekte wurde aus den oben genannten Gründen eine Verlängerung vereinbart. In vielen Fällen wurde es aber auch als sinnvoll betrachtet, die Projekte zu verlängern, um Einsparungen, die bei der Umsetzung des Projekts oder durch die Stärke des Schweizer Frankens entstanden waren, zu nutzen und damit grössere Projektleistungen zu ermöglichen. Trotz allfälligen Verzögerungen bei der Projektdurchführung war die Zielerreichung der Projekte im Allgemeinen nicht in Gefahr.
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