Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht
Um den Rahmenkredit Kohäsion auf die 13 Partnerländer zu verteilen, muss ein Verteilschlüssel festgelegt werden. Beim Erweiterungsbeitrag an die EU-10 (1000 Mio. CHF) hatte die Schweiz als Referenz für ihren Beitrag den Verteilschlüssel des norwegischen Finanzmechanismus beigezogen. Aufgrund einer Analyse der Veränderungen der relevanten Parameter und aussenpolitischen Überlegungen entschied der Bundesrat, beim Rahmenkredit Kohäsion als Referenzgrösse den Verteilschlüssel des Finanzmechanismus der EFTA/EWR-Staaten für 2014-2021 heranzuziehen. Im Gegensatz zum bestehenden Verteilschlüssel des Erweiterungsbeitrags berücksichtigen die Werte des EFTA/EWR-Verteilschlüssels die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den EU-13 seit 2007 (BIP pro Kopf, Bevölkerungsgrösse). Die Bedürfnisse der wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedstaaten werden dadurch noch stärker berücksichtigt als bisher.
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