Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 46 Seiten
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1. Einleitung und Standortsbestimmung
1.1. Ausgangslage und Interessenlage der Schweiz
Bereits seit den 90er Jahren gehört die Unterstützung der osteuropäischen Staaten und damit der Kohäsion innerhalb Europas zu den zentralen Pfeilern der Schweizer Interessenpolitik in der Region. Seit dem Ende des Kalten Kriegs hat die Schweiz die vormals kommunistischen Staaten Osteuropas bei ihrer Transition hin zu Marktwirtschaft und Demokratie unterstützt und damit zu mehr Sicherheit, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent beigetragen. Die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wurde auch nach der Jahrtausendwende weitergeführt. Der Bundesrat anerkannte die Osterweiterung der EU ab 2004 als weiteren wichtigen Schritt zu mehr Stabilität in Europa und sprach sich dafür aus, die osteuropäischen Staaten auch nach deren EU-Beitritt im Rahmen des Erweiterungsbeitrags weiter zu unterstützen. Dieser Ansatz wurde von der Stimmbevölkerung befürwortet: Das Bundesgesetz Ost, welches sowohl die gesetzliche Grundlage für den Erweiterungsbeitrag als auch für die weitere Unterstützung der osteuropäischen Staaten ausserhalb der EU im Rahmen der Transitionszusammenarbeit bildet, wurde in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 angenommen. Zusätzlich zu den politischen Vorteilen eines sicheren und stabilen Europas profitiert die Schweiz wirtschaftlich von der Ausdehnung der bilateralen Verträge mit der EU auf die mittel- und südosteuropäische Wachstumsregion.
Mitte 2017, über 10 Jahre nach der EU-Osterweiterung, wurden die Projekte des Erweiterungsbeitrags in den EU-10 erfolgreich abgeschlossen. Das wirtschaftliche Wachstum in den Partnerländern und ihre Fortschritte aufgrund des EU-Beitritts verstärkten auch den wirtschaftlichen Austausch mit der Schweiz. Dies fördert den Wohlstand auf beiden Seiten, sichert Arbeitsplätze in der Schweiz und schafft Perspektiven für die Bevölkerung vor Ort. Die Kohäsion in Europa steht aber weiterhin vor grossen und zum Teil neuen Herausforderungen. Die Finanzkrise ab 2008 und die darauffolgende Wirtschafts- und Schuldenkrise haben viele süd-, aber auch mittel- und südosteuropäische Staaten stark getroffen, was zur Vergrösserung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in vielen Staaten Europas beigetragen hat. Dazu kamen die ausserordentlich grossen Migrationsbewegungen, die 2015/2016 einen Höhepunkt erreichten und zahlreiche europäische Staaten mit Blick auf ihre Kapazitäten und das Management der Migrationsbewegungen stark gefordert haben. Angesichts dieser Herausforderungen unterstützen sowohl die EU als auch die EFTA/EWR-Staaten die Kohäsion in Europa weiterhin mit erheblichen Mitteln (vgl. Anhang 4).
Die EU bleibt der wichtigste Akteur bei der Bewältigung dieser Herausforderungen; ihre stabilisierende Wirkung kommt auch der Schweiz zu Gute. Zudem sind die europäischen Staaten sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus politischer Sicht die wichtigsten Partner der Schweiz. Um den Wohlstand in der Schweiz langfristig zu sichern, ist die Schweiz auch in Zukunft an einem sicheren, stabilen und prosperierenden Europa interessiert. Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz auch weiterhin ein essentielles Interesse, zur Stärkung der Kohäsion innerhalb Europas, zur Bewältigung der Migrationsbewegungen sowie zur Reduktion des Risikos von Sekundärmigration in Europa und damit zum besseren Funktionieren von Schengen/Dublin beizutragen.
Der Beitrag soll die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Partnerländern weiter stärken und die Perspektiven vor Ort verbessern. Insbesondere durch die stärkere