Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 10 Seiten
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1. Ausgangslage und Grundzüge der Vorlage
2004 anerkannte der Bundesrat die Osterweiterung der EU als weiteren wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa, von dem unser Land profitiert. Er sprach sich dafür aus, die osteuropäischen Staaten im Rahmen des Erweiterungsbeitrags bei ihrem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen, zu unterstützen. Die Schweizer Unterstützung war nicht nur ein Zeichen der Solidarität, sondern festigte auch die bilateralen Beziehungen zur EU. Mit der Annahme des entsprechenden Gesetzes in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 unterstützte die Stimmbevölkerung dieses Vorhaben. In der Folge genehmigte das Parlament 2007, 2009 und 2014 drei Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 1'302 Millionen Franken mit einer Laufzeit von zehn Jahren für die dreizehn seit 2004 der EU beigetretenen Staaten (EU-131). Die Projekte in den EU-10 Staaten wurden bis Mitte 2017 erfolgreich abgeschlossen. Bei den abgeschlossenen Projekten wurden die Ziele grossmehrheitlich erreicht oder übertroffen. In Bulgarien und Rumänien laufen die Projekte noch bis Ende 2019, in Kroatien bis Ende 2024.
Am 28. März 2018 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten eröffnet. Dabei hat er festgehalten, dass er nach Abschluss der Vernehmlassung deren Ergebnisse sowie den Stand und die Fortschritte in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU und namentlich in der Entwicklung im Bereich der Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse (MIFIR 23) analysieren und entsprechend das weitere Vorgehen festlegen werde. Der abschliessende Entscheid zur Genehmigung der entsprechenden Rahmenkredite liegt beim Parlament.
Der zweite Beitrag soll wie der Erweiterungsbeitrag wieder auf 1'302 Millionen Franken festgelegt werden. 1'102 Millionen Franken sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Millionen Franken sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind. Entsprechend den Prioritäten der Partnerländer werden die Mittel auch in weiteren Themenbereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Forschungszusammenarbeit, Sozial- und Gesundheitssysteme, Privatsektorförderung, Sicherheit sowie Förderung des Bürgerengagements und der Transparenz eingesetzt werden.
2. Vernehmlassungsprozess
Um die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz des Vorhabens sicherzustellen, wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Interessierte und Organisationen zur Beteiligung an der Meinungs- und Entscheidfindung des Bundes eingeladen. Die Vernehmlassung fand im Zeitraum vom 28. März bis zum 4. Juli 2018 statt.
1 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.