Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 10 Seiten
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Wirksamkeit des Erweiterungsbeitrags positiv gewürdigt und als gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit angesehen. Ausserdem sei der Beitrag ein Zeichen der Solidarität. Die ablehnenden Stellungnahmen weisen insbesondere darauf hin, dass der Nutzen des Beitrags für die Schweiz nicht hoch genug sei. Die Argumentation der EU-Kommission, die Schweiz müsse einen «Binnenmarkt-Eintrittspreis» bezahlen, sei zurückzuweisen, denn die Schweiz gewähre der EU ebenfalls Marktzugang und weise gegenüber der EU ein Handelsbilanzdefizit auf.
Die vorgeschlagenen Schwerpunktbereiche Migration und Berufsbildung werden von je 44 Vernehmlassungsteilnehmenden explizit begrüsst. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende wünschen zusätzliche Schwerpunktbereiche4. Namentlich Umwelt- und Klimaschutz werden in acht, die Unterstützung des Bürgerengagements (bzw. der Zivilgesellschaft) in sieben und die Forschung in vier Stellungnahmen genannt. Hinsichtlich der Umsetzungsstrategie betonen mehrere Vernehmlassungsteilnehmende die Notwendigkeit einer Fortsetzung und weiteren Verstärkung der Wirkungskontrollen und von Massnahmen zur Verhinderung von Korruption. Auch der Wunsch nach pluridisziplinären Projekten, der Weiterführung wirksamer Projekte und Partnerschaften aus dem Erweiterungsbeitrag und länderübergreifenden Forschungsprojekten wird mehrfach geäussert. Zahlreiche Kantone und Organisationen zeigen Interesse, das eigene Fachwissen bei einem künftigen Beitrag einzubringen.
BDP, SP, die Grüne und die entwicklungspolitischen Organisationen betonen, dass der Beitrag wirtschaftlich und politisch motiviert ist und dass dieser finanziell und in Sachen Personalaufwand nicht auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe gehen darf. Der sgv wünscht hingegen eine vollständige Kompensation bei der Entwicklungszusammenarbeit.
4. Detaillierte Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Kantone
19 Kantone und die Konferenz der Integrationsdelegierten befürworten einen zweiten Beitrag. Fünf Kantone (FR, GL, JU, VS, ZG) sind allerdings der Meinung, dass eine positive Beurteilung der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Voraussetzung für einen neuen Beitrag sei. Fünf weitere Kantone (AG, BE, SG, TG, ZH) erwähnen nicht nur die notwendige positive Entwicklung der Gesamtbeziehungen, sondern explizit auch die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung durch die Europäische Kommission als Voraussetzung für einen neuen Beitrag. Der Kanton TG wünscht auch positive Ergebnisse in anderen Bereichen, beispielsweise beim Erasmus-Programm. Der Kanton SG erwähnt zudem, dass eine Klärung in Bezug auf das institutionelle Abkommen wichtig sei. Für die Kantone AG und JU ist der Schweizer Föderalismus ein bedeutender institutioneller Stützpfeiler. Der Kanton VS schliesst sich dieser Argumentation an und verweist auf eine strikte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, die Wahrung der kantonalen Zuständigkeiten und legitime Interessen bei der Gewährung eines zweiten Beitrags. Der
4 Die Unterscheidung von Themenbereichen und Schwerpunktbereichen war für mehrere Vernehmlassungsteilnehmende nicht nachvollziehbar. In der Botschaft wird dies klarer dargestellt werden.