Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/26: Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten · 10 Seiten
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4.3 Dachverbände
Alle fünf Dachverbände (economiesuisse, SAB, SBVg, SGB, sgv), die eine Stellungnahme eingereicht haben, stimmen dem zweiten Beitrag grundsätzlich zu, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Economiesuisse und SBVg sehen den Beitrag als Investition in die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung der Partnerländer. Die EU sei die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz und in einem besseren Umfeld sei es auch für Schweizer Unternehmen interessanter, neue Geschäftspartner zu suchen oder zu investieren. Aus Sicht des SGB ist die Schweiz dank den bilateralen Verträgen an den EU-Binnenmarkt angeschlossen, profitiert entsprechend von den Vorteilen und müsse deshalb auch einen Beitrag leisten. Gemäss economiesuisse und SBVg muss aber im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der laufenden Verhandlungen (Marktzugangsregelung, Strom, Äquivalenzverfahren im Finanzbereich sowie der anderen für die Wirtschaft relevanten Dossiers) über einen zweiten Beitrag entschieden werden. Für die SAB kommt eine Weiterführung des Beitrags nur in Frage, wenn keine neuen Abkommen mit negativen Auswirkungen auf die Schweiz abgeschlossen werden. Sie nennt explizit die EU Regeln betreffend staatliche Beihilfen. Der sgv stimmt dem Beitrag zu, sofern dieser freiwillig ist, die Mittel für den Beitrag vollständig aus der Entwicklungszusammenarbeit stammen und dem Parlament alle zwei Jahre Bericht erstattet wird.
Vier der fünf (economiesuisse, SBVg, SGB, sgv) Dachverbände befürworten die Schwerpunktbereiche Berufsbildung und Migration. Die SAB äussert sich nicht zu den Schwerpunktbereichen, fordert jedoch, dass die Mittel schwergewichtig in den Bergregionen eingesetzt werden. Der sgv möchte 80% der Mittel in den zwei Schwerpunktbereichen verwenden. Gemäss SGB ist der Beitrag im Migrationsbereich auf Schutz- und Integrationsmassnahmen zu fokussieren und es sollen keine zwangsbasierten Verfahren finanziert werden. Für den SGB ist zusätzlich die Stärkung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner wichtig.
4.4 Weitere Interessierte und Organisationen
15 Organisationen (Alliance Sud5, EHB, EKM, ETH-Rat, Nebs, Pro natura, REDD, SGA, SNF, SRK, swissmem, swissuniversities, Tdh, TR BS, YES) befürworten den Schweizer Beitrag ohne Vorbehalt. Zwei Organisationen (CP, FER) unterstützen den Beitrag, erachten die Beurteilung der politischen Gesamtbeziehungen der Schweiz mit der EU aber als wichtiges Entscheidungselement. Die Zustimmung wird insbesondere mit dem Wunsch nach einer Stärkung und Fortführung von Partnerschaften zwischen Institutionen in der Schweiz und in den Partnerländern begründet. ETH-Rat, SNF und swissuniversities betonen, dass die Kooperationsprogramme und die Vernetzung im Forschungsbereich auch für die Schweiz wichtig seien. Gemäss der EKM kann sich die Schweiz dank dem Beitrag als zuverlässige und innovative Partnerin zeigen, die konstruktiv zur Lösung grenzüberschreitender Herausforderungen beiträgt. Sechs Organisationen vertreten ausserdem die Auffassung, dass die Schweiz von einem stabilen, sicheren und prosperierenden Umfeld profitiert.
5 Alliance Sud vertritt sechs Schweizer Entwicklungsorganisationen: Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Caritas, Helvetas und Heks.