Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Die CLASS sowie die Kantone JU, VS weisen darauf hin, dass die geforderten Steuerungsinstrumente nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, sondern für alle Leistungserbringer einzuführen seien, und fordern, dass die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten der Kantone im stationären Bereich nicht geschmälert würden.

Der Kanton FR bezeichnet den Mangel an Steuerungsmöglichkeiten in der Vorlage als umso erstaunlicher, weil sich die Kantone bereits im Jahr 2005 aus dem gleichen Grund gegen die damalige Vorlage ausgesprochen hätten.

Die Kantone AG, BE, GL, NW, UR, ZG fordern darüber hinaus, dass auch den Versicherern wirksame Instrumente zur Verfügung zu stellen seien, um das ambulante Versorgungsangebot (Leistung, Menge und Qualität) gezielt beeinflussen zu können.

Rechnungsabwicklung stationär wie bis anhin

Die GDK, die CLASS und die Kantone AG, AI, BE, LU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG, VS, VD und ZH fordern, dass die Rechnungen im stationären Bereich analog zu heute abgewickelt würden, mit entsprechend angepasstem Finanzierungsschlüssel. Die Rechnungstellung im ambulanten Bereich solle aufgrund der für die Kantonsbevölkerung effektiv erbrachten Leistungen erfolgen, wie von der Vorlage in Artikel 60a vorgesehen. Eine Rechnungsstellung nur an einen Akteur führe nur zu marginalen Einsparungen, bei spürbarem Verlust an Information und Kontrollmöglichkeiten für die Kantone. Aufgrund der grossen Zahl an Rechnungen könne es hingegen im ambulanten Bereich sinnvoll sein, eine einzige Rechnungs- und Zahlstelle zu definieren und den Finanzierern die Möglichkeit zur Kontrolle des auf sie entfallenden Rechnungsbetrags einzuräumen.

Die CLASS und die Kantone SG und VS weisen darauf hin, dass für die Kantone insbesondere auch deshalb eine Möglichkeit zur Kontrolle der Rechnungen bestehen müsse, weil die Versicherer nicht überprüften, ob die Leistungsaufträge im Rahmen der Spitalplanung von den stationären Leistungserbringern respektiert würden. Die Spitalplanung würde durch das Fehlen von Informationen erschwert. Das aktuelle System im stationären Bereich mit direkter Rechnungsstellung auch an die Kantone solle deshalb beibehalten werden, es behindere eine einheitliche Finanzierung nicht.

Der Kanton OW sieht zwar Handlungsbedarf bei der fragwürdigen Doppelspurigkeit der Rechnungskontrollen, es sei aber fraglich, ob die Versicherer die für die Kantone wichtigen Aspekte (z.B. Wohnsitz, Zuständigkeit, Spitalplanung, usw.) auch ausreichend kontrollieren würden.

Der Kanton GL spricht sich dafür aus, die bisherige, doppelspurige duale Rechnungsstellung zugunsten der dafür (mehrheitlich) kompetenten Versicherer aufzuheben. Der Kanton GL erhofft sich eine administrative Entlastung im Umfang von rund 80'000-100'000 Franken pro Jahr. Der Kanton GL stellt den Antrag, die Versicherer mit einer Ergänzung des KVG zu verpflichten, den zivilrechtlichen Wohnsitz des Patienten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu prüfen. Dafür sei ihnen ein Zugriff auf die kantonalen bzw. kommunalen Einwohnerregister zu gewähren. Die Kantone sollten jederzeit Stichprobenkontrollen durchführen und von der Revisionsstelle der Versicherer die Korrektheit der eingeforderten Kantonsmittel verlangen können.

Kontrollmöglichkeit für ambulante Rechnungen

Die GDK und die Kantone AG, AI, BE, BL, LU, NW, OW, SO, TG, UR, VD, ZG und ZH fordern eine Kontrollmöglichkeit für die Kantone in Bezug auf die korrekte Abrechnung von ambulanten Leistungen für die Kantonsbevölkerung, beispielsweise durch die Schaffung eines gemeinsamen Organs (Krankenversicherer / Kantone). Dies, um ihre finanzrechtliche Verantwortung wahrnehmen und den effizienten Einsatz von Steuergeldern sicherstellen zu können. Bei einer durchgängig dualen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen durch Krankenversi-