Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Die Kantone BL und TG sehen mit einer einheitlichen Finanzierung Vorteile für koordinierte Versorgungsmodelle, weil die Kantonsgelder gleichermassen auf die verschiedenen Versicherungsmodelle verteilt würden und nicht lediglich bei stationären Spitalaufenthalten eingesetzt würden. Durch die dadurch tieferen Prämien würden Versicherungsmodelle der integrierten Versorgung noch attraktiver. Durch die Stärkung der integrierten Versorgung könnten unter dem Strich mehr Einsparungen bei tendenziell besserer Betreuung realisiert werden.
Weitere Rückmeldungen
Die GDK und die Kantone AG, FR und NW merken an, dass die Vorlage offenlasse, wie die Aufsichtsverantwortung des Bundes ausgeweitet werde. Eine solche Verstärkung wäre aufgrund des stark erhöhten Volumens von KVG-Geldern in den Händen der Versicherer unabdingbar.
Die CLASS und die Kantone GE und NE weisen darauf hin, dass die zu erwartende leichte Prämiensteigerung für Erwachsene zu den Steigerungen hinzukomme, welche bereits durch die vergangenen Änderungen des KVG zur Entlastung von Kindern und jungen Erwachsenen zu verzeichnen waren. Wenn die Vorlage eine Senkung der Gesundheitskosten zum Ziel habe, dürften die Prämien nicht ansteigen.
Der Kanton BE weist darauf hin, dass er durch bereits erfolgte KVG-Änderungen die Kinderprämien stärker verbilligen müsse. Die mit einer einheitlichen Finanzierung zu erwartende Entlastung bei der Prämienverbilligung für Kinder könne er nicht in die Prämienverbilligung für Erwachsene umlagern, da auch so durch die bereits erfolgte KVG-Änderung noch Mehrkosten verblieben würden.
Der Kanton GR weist darauf hin, dass sich in seinem Fall bis anhin auch die Gemeinden an den stationären Kosten ihrer Einwohner beteiligen müssen. Damit diese Bestimmung weiterhin umgesetzt werden könne, seien die Krankenversicherer gesetzlich zu verpflichten, den Kantonen neben Kosten- und Leistungsdaten auch den aktuellen Wohnsitz der versicherten beziehungsweise behandelten Person sowie deren AHV-Nummer aufzuführen. Dies sei auch notwendig, um nicht korrekt den einzelnen Kantonen zugeordnete Gemeinden erkennen zu können sowie um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung nach wie vor bestehe. Es handle sich somit um ein generelles, nicht für den Kanton spezifisches Anliegen.
Der Kanton VD bemerkt, dass der Vorentwurf anzudeuten scheine, dass Arzneimittel und Mittel und Gegenstände zum Geltungsbereich der einheitlichen Finanzierung gehörten. Der erläuternde Bericht erwähne sie hingegen nicht. Diese Unklarheit sei bedauerlich, gehe es doch um beträchtliche finanzielle Auswirkungen.
Der Kanton VD bedauert, dass der erläuternde Bericht nicht die Konsequenzen für das Personal des Kantons präzisiere, falls dieses entlassen werden müsste aufgrund der Entlastung des Kantons von der Rechnungskontrolle. Gleichzeitig werde nicht darauf eingegangen, dass die Kosten der gemeinsamen Einrichtung für die Rechnungskontrolle, welche von den Versicherern übernommen werden, zu einer Prämienerhöhung führen müsse.
4.1.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die BDP, die CVP, die FDP, die FDP VD, die GLP und die SVP stimmen der Vorlage zu. Die FDP VD weist allerdings darauf hin, dass gewisse Punkte noch verfeinert werden müssten, damit nicht eine Mengenausdehnung oder aber eine weitere Verstaatlichung der Medizin die Folge sein könnte. Die GLP weist auf die Vorteile für die koordinierte Versorgung hin.
Die SP ist grundsätzlich für eine einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen. Die Vorlage der Kommissionsmehrheit sei aber nicht akzeptabel, da lediglich ein Transfer von Mitteln der Kantone an die Versicherer vorgesehen ist. Entsprechend unterstützt die SP den Minderheitsantrag auf Nichteintreten.