Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Die FDP ist zwar prinzipiell gegen eine kantonale Steuerung des ambulanten Bereichs, würde aber einen Schritt in diese Richtung gehen, wenn tatsächlich eine einheitliche Finanzierung eingeführt wird. Sie möchte die Inkraftsetzungen des Geschäfts 18.047 «KVG. Zulassung von Leistungserbringern», das den Kantonen Instrumente zur Steuerung des ambulanten Bereichs sowie zu einer einheitlichen Finanzierung zur Verfügung stellen will, miteinander verbinden. Die FDP spricht sich zudem für die Implementierung eines Governance-Modells aus, das dazu beitragen soll, die vielschichtigen Rollen zu klären und die Interessenkonflikte zwischen den Kantonen zu reduzieren. Die CVP begrüsst die Vorlage zur «Zulassung von Leistungserbringern» und unterstützt eine gleichzeitige Einführung mit der einheitlichen Finanzierung.

Laut der SP führe die Vorlage dazu, dass die Kantone ihre Mittel ohne entsprechende Steuerungsmöglichkeiten an die Versicherer abliefern müssten. Bestehende Steuerungsmöglichkeiten wie Globalbudgets und Spitalplanung würden sogar geschwächt. Die Kantone müssten die Zulassung der Leistungserbringer steuern können.

Die SVP ist der Meinung, dass es im Sinne der Wahrung des Äquivalenzprinzips darauf zu achten sei, dass den Kantonen auch mit Einführung der einheitlichen Finanzierung eine Möglichkeit geboten werde, die Kosten kontrollieren zu können.

Die GLP und die SP sprechen sich für eine sachgerechte Tarifierung im ambulanten Bereich aus, die SP durch eine nationale Tariforganisation, die GLP weist auf die geplanten Massnahmen des Bundesrates hin.

Die SP hält die finanziellen Auswirkungen für zu wenig geklärt. Ein weiterer Anstieg der Kostenbeteiligung sei inakzeptabel, der Anteil der Steuerfinanzierung sollte erhöht werden.

Die BDP, die FDP und die SVP sprechen sich dafür aus, den Kantonsbeitrag als pauschalen Betrag pro versicherte Person einzuspeisen. Laut CVP schaffen beide Modelle einen Anreiz für die Verlagerung von stationär zu ambulant.

Die FDP VD ist der Meinung, dass der Kantonsbeitrag auf aktuellen Zahlen beruhen solle und dass es nötig sei, eine Zeitspanne zu definieren, innert deren die Kantone diesen Anteil bezahlen.

Die SP bedauert, dass der Bericht die beiden Modelle nicht miteinander vergleiche und weder ihre Vor- noch ihre Nachteile darlege. Sie geht davon aus, dass derzeit beide Modelle Nachteile aufweisen und dass eine integrierte Patientenversorgung mit anderen Mitteln als ausschliesslich ökonomischen Anreizen gefördert und erreicht werden solle.

Die CVP begrüsst, dass künftig einzig die Versicherer die Leistungen vergüten. Die Rechnungskontrolle ist eine Kernkompetenz der Versicherer.

Für die SP ist fraglich, ob die Vorlage mit Blick auf Art. 117 BV verfassungskonform sei. Sie weist zudem darauf hin, dass die möglichen Auswirkungen auf das Staatspersonal durch einen Übergang der Rechnungsprüfung zu den Versicherern nicht besprochen würden.

Die GLP verlangt eine stärkere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung und mehr Transparenz in diesem Bereich. Die SGK-N solle nochmals prüfen, ob die vom BAG und der FINMA bislang unternommen Schritte genügen oder ob nicht doch ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.

Die SP lehnt die Stärkung der Vertragsspitäler durch die Erhöhung des Finanzierungsanteils der OKP ab, dies wäre bereits die zweite Entlastung der Zusatzversicherungen seit der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung. Eine weitere Kostensteigerung in der OKP wäre zu befürchten.

4.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB und der VPOD lehnen den Vorentwurf in dieser Form dezidiert ab.

Das CP und der sgv unterstützen zwar eine einheitliche Finanzierung im Grundsatz, äussern aber starke Skepis gegenüber einem Ausbau der Möglichkeiten der Kantone zur Steuerung