Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Einbezug der Langzeitpflege

Die GDK und die Kantone AG, AI, BE, BL, GE, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH halten fest, dass eine einheitliche Finanzierung im ambulanten und im stationären Bereich eine echte Verbesserung der Versorgungsorganisation sowie der Anreize zur koordinierten Versorgung erst entfalten könne, wenn auch die Langzeitpflege (Pflegeheime und Spitex) in das Finanzierungsmodell einbezogen würde.

Auch im Langzeitbereich und an den Schnittstellen zwischen medizinischer Akutversorgung und Pflege seien Fehlanreize zu beobachten. Diese seien im Gegensatz zu den Fehlanreizen in der Spitalfinanzierung tatsächlich auch durch die Finanzierung und nicht nur durch falsche Tarifanreize bedingt. Ob eine Pflegeleistung ambulant oder stationär erbracht werde, solle weder von der Finanzierung, noch von den Tarifen abhängen, sondern sich nach dem effizientesten Pflegesetting richten. Und auch ob jemand früher oder später aus der Spitalversorgung in die Pflege entlassen werde, solle keine Frage der unterschiedlichen Finanzierung in den beiden Bereichen sein. Aufgrund der seit Jahren unveränderten OKP-Beiträge und den im Gegensatz dazu steigenden Kosten für die Restfinanzierung würden Kantone und Gemeinden im Bereich der Pflege finanziell immer stärker belastet. Die Richtung der Belastungsverschiebungen sei deshalb gegenüber der Spitalfinanzierung gerade umgekehrt, eine Ausweitung der einheitlichen Finanzierung auf die Leistungen von Pflegeheimen und Spitex sei nur konsequent. Auch im Hinblick auf die notwendige Stärkung der koordinierten Versorgung sei dies ein wesentliches Element der Reform. Die Kosten der OKP für die Pflegeleistungen nach Art. 25a Abs. 1 KVG und Art. 7 KLV und die Beiträge der Kantone und Gemeinden im Rahmen der KVG-Restfinanzierung (d.h. ohne Betreuungs- oder Hotelleriekosten) seien somit auch in das dual zu finanzierende Kostenvolumen einzurechnen und der Gesamtfinanzierungsschlüssel entsprechend anzupassen.

Der Kanton BL bezeichnet es als verständlich, dass der Pflegebereich noch nicht in die Vorlage eingeschlossen sei, da dort noch grosse Vorarbeiten zu leisten seien (Kosten, Transparenz). Ein Einbezug der Langzeitpflege sollte aber zumindest schon mit der Vorlage verbindlich vorgesehen und die notwendigen Schritte bis dahin unverzüglich in die Wege geleitet werden.

Die Kantone GL und TG sind offen für eine zeitlich versetzte Umsetzung einer einheitlichen Finanzierung im Bereich der Langzeitpflege. Der Einbezug der Langzeitpflege sei aber laut Kanton GL in den Übergangsbestimmungen bereits gesetzlich zu verankern und eine Anpassung des Kostenteilers vorzusehen. Der Kanton TG erachtet eine Ausdehnung auf die Langzeitpflege als sinnvoll, wenn sich in der ersten Etappe zeige, dass die Ziele der einheitlichen Finanzierung erreicht würden.

Koordinierte Versorgung

Die einheitliche Finanzierung möge laut GDK und den Kantonen AG, BE, FR, NW, UR zwar Voraussetzungen schaffen für eine Verbesserung der Leistungsallokation, der Behandlungsabläufe, der Behandlungskette und damit auch der Behandlungsqualität. Dazu seien aber auch entsprechende Versicherungsmodelle gefragt. Es sei bestenfalls nur zu hoffen, dass die Krankenkassen ihre Möglichkeiten besser nutzen würden als heute. Den Kantonen fehlen jegliche Möglichkeiten zur direkten Beeinflussung der künftigen Optimierung der Versorgungskette.

Der Kanton ZH ergänzt, dass eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen nur auf sehr indirekte Weise eine Verbesserung der koordinierten Versorgung schaffe, da diesbezügliche Fehlanreize vor allem in nicht sachgerechten Tarifstrukturen begründet lägen. Anstatt auf die indirekte Wirkung der einheitlichen Finanzierung zu hoffen, sei es ehrlicher und effizienter, die Fehlanreize direkt anzugehen. Eine einheitliche Finanzierung im stationären und im ambulanten Bereich setze für die Leistungserbringer keine neuen Anreize, welche die Attraktivität koordinierter Versorgungsmodelle erhöhte, da für sie nicht die Herkunft, sondern die Höhe der Vergütung relevant sei.