Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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cherer und Kantone könne die Rechnungskontrolle nicht mehr grundsätzlich als alleinige Aufgabe der Versicherer bezeichnet werden. Notwendig dafür sei volle Transparenz über die Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer und Einsicht in die gestellten Rechnungen, möglichst zeitnah nach deren Eingang beim Versicherer. Als Beispiel werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Deutschland genannt, welche durch die Kostenträger beanstandete Rechnungen nach gemeinsam festgelegten Kriterien überprüften. Ein analoges Modell könnte laut der GDK und den Kantonen BL und VD auch für die Schweiz unter einer einheitlichen Finanzierung zweckmässig sein.
Nationale Tariforganisation für ambulanteTarife
Die GDK, die CLASS und die Kantone AG, AI, BE, GE, FR, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG, VD und ZH fordern, dass eine nationale Tariforganisation für ambulante Tarife geschaffen werde, an welcher die Kantone und die Tarifpartner paritätisch zu beteiligen seien. Die Tarifstrukturen beeinflussen die Entwicklung des Leistungsvolumens im ambulanten Bereich massgeblich, deren Aktualität und Pflege seien somit entscheidend. Die Organisation solle die erarbeiteten Strukturen und ihre Anpassungen dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiten. Dies entspreche der von der Expertenkommission «Kostendämpfungsmassnahmen» vorgeschlagenen Massnahme M34. Die Kantone seien aufgrund der geforderten Mitfinanzierung im ambulanten Bereich an der Organisation zwingend tripartit zu beteiligen.
Der Kanton FR erwähnt, dass aus der Vorlage nicht hervorgehe, wie konkret eine einheitliche Finanzierung die Anreize für Versicherer und Kantone für eine sachgerechtere Tarifierung stärken würde. Die Vorlage enthalte keine Änderung derjenigen Bestimmungen des Gesetzes, welche die Aufgaben der verschiedenen Akteure in den Tarifverhandlungen festlegen würde, beispielsweise indem den Kantonen in diesem Bereich eine stärkere Rolle gegeben würde.
Der Kanton GL erhofft sich von sachgerechten Tarifen, welche alle Kosten der effizienten Leistungserbringung zulasten der OKP abbilden, dass die heute teilweise praktizierte vollumfängliche Übernahme von ungedeckten Kosten durch die öffentliche Hand beendet würde.
Fehlanreize zwischen Grund- und Zusatzversicherung
Die GDK und die Kantone AG, AI, BE, LU, NW, OW, SG, SO, UR, VD, ZG und ZH fordern, dass Fehlanreize infolge Verknüpfung der vertraglichen Vereinbarungen der Tarifpartner im Grund- und Zusatzversicherungsbereich konsequent eliminiert würden.
Es gelte zu verhindern, dass die Tarifpartner in den Tarifverhandlungen den Grund- und den Zusatzversicherungsbereich miteinander verknüpfen und Bedingungen aushandeln könnten, die ihre Ertragslage insgesamt verbesserten, jedoch einer optimalen Leistungsallokation in der OKP sowie der korrekten (kostendeckenden) Abgeltung der OKP-Leistungen zuwiderliefen. Eine stärkere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung könnte insbesondere vier Elemente beinhalten.
Erstens sollte der Leistungseinkauf in den Bereichen OKP und Zusatzversicherung durch voneinander unabhängige Organe erfolgen. Zweitens dürfe bei der Beurteilung der OKP-Pflichtigkeit einer Leistung durch den Versicherer eine allfällige Zusatzversicherung der Patientin oder des Patienten keine Rolle spielen. Drittens dürften zwischen den Organen des Leistungseinkaufs und den vertrauensärztlichen Diensten in der OKP resp. der Zusatzversicherung keine Informationen, die für den jeweiligen Leistungseinkauf relevant sind, ausgetauscht werden. Viertens könnten mit einer Erhöhung der Transparenz bei den Leistungserbringern über die Kosten und Erträge aus dem Zusatzversicherungsgeschäft unzulässige Verknüpfungen zwischen dem OKP- und dem Zusatzversicherungsgeschäft eher erkannt und verhindert werden.
Der Kanton ZG ergänzt, dass der Informationsaustausch zwischen den Einkaufsorganen der Grund- und Zusatzversicherung sowie zwischen deren jeweiligen vertrauensärztlichen Diensten blockiert werden sollte.