Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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der Zulassung. Das CP lehnt die Vorlage in der jetzigen Form ab, eine Mehrheit der Mitgliederverbände des sgv stimmt einer einheitlichen Finanzierung zu.
Economiesuisse unterstützt die einheitliche Finanzierung.
Laut SGB ist die medizinische Versorgung ein Teil des Service Public. Die heutigen stationären Tarife seien eher kostendeckend als die ambulanten, dies sei der wichtigste Fehlanreiz. Der Grund dafür sei primär, dass Versicherer im Zusatzbereich Gewinne erzielen. Die Vorlage ändere daran nichts. Für die Verlagerung von stationär zu ambulant seien Eingriffslisten effizienter. Eine Erhöhung des einkommensabhängig finanzierten Anteils am Gesundheitswesen sei unabhängig von dieser Vorlage geboten, beispielsweise über einen Ausbau der Prämienverbilligung.
Der SGB und der VPOD kritisieren einen weiteren Verlust an Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone. Globalbudgets würden verunmöglicht. Die Überweisung von Mitteln an die Versicherer ohne Kontrollmöglichkeiten sei finanzrechtlich heikel. Die angeführte Mehrfachrolle der Kantone entspreche ihrer Verantwortung für den Service Public. Der höhere Finanzierungsanteil für Vertragsspitäler würde die Spitalplanung schwächen und die Kosten zulasten der OKP erhöhen. Die Schwächung der Listenspitäler würde auch die Arbeitsbedingungen des Personals verschlechtern, mit negativen Folgen für die Qualität. Dies wiederum erhöhe die Nachfrage nach Zusatzversicherungen.
Der VPOD ergänzt, dass die Zweiklassenmedizin verstärkt werde. Die Frage der konkreten Umsetzbarkeit der gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Zukunft bleibe im erläuternden Bericht offen. Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen würden durch die Vorlage zudem nicht bessergestellt.
Der SGB unterstützt die Mehrzahl der von der GDK geforderten Massnahmen. Sinnvollerweise müsste auch die Langzeitpflege einbezogen werden, dies wird vom SGB aber solange abgelehnt wie das heutige Finanzierungsregime mit Kopfprämien gelte. Eine einheitliche Finanzierung würde zusammen mit einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs die Macht der Versicherer maximieren. Eine Regelung zur Zulassungssteuerung sei deshalb unerlässlich. Von einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel würden zudem jene Kantone bestraft, welche bereits eine überwiegend ambulante Versorgungsstruktur aufweisen.
Das CP und der sgv führen aus, dass die zusätzlichen Möglichkeiten der Kantone zur Steuerung der Zulassung die Mehrfachrolle der Kantone verschärften. Sie sollten strikt begrenzt werden. Zusatzversicherte sollten nicht benachteiligt werden. Eine starke Minderheit der Mitgliederverbände des sgv ist skeptisch wegen der vorgesehenen zusätzlichen Kompetenzen der Kantone zur Steuerung der Zulassung. Bedingung für die Zustimmung des sgv sei, dass auf eine Verknüpfung mit der Zulassungssteuerung verzichtet werde, faire Wettbewerbsbedingungen für die Leistungserbringer und Versicherer geschaffen würden, die Mehrfachrolle der Kantone entschärft werde und Zusatzversicherte nicht zusätzlich benachteiligt würden.
Economiesuisse lehnt zusätzliche Steuerungselemente der öffentlichen Hand ab, welche in die Leistungserbringung eingreifen. Diese würden die Effizienzgewinne zunichtemachen. Eine sinnvolle Steuerungsmöglichkeit für die Kantone wäre dagegen eine Lockerung des Vertragszwangs. Eine Verteilung der Kantonsbeiträge via Risikoausgleich würde bevorzugt. Ein Einbezug der Pflegefinanzierung würde abgelehnt, da in diesem Bereich die Finanzierung heute nicht von unterschiedlichen Trägern übernommen werde je nachdem ob die Pflege ambulant oder stationär erbracht werde.
4.1.4 Konsumentenverbände
Für die FRC ist die Vorlage nicht zufriedenstellend. Die FRC würde hingegen eine dual-fixe Finanzierung des spitalambulanten und –stationären Bereichs begrüssen. Die praxisambulanten Leistungen sollten hingegen weiterhin vollständig von den Versicherern bezahlt werden.