Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Eine solche Reform müsste unter anderem ergänzt werden mit ambulanten Listen, verbesserter Spitalplanung und elektronischen Patientendossiers.

Die ACSI sieht eine einheitliche Finanzierung als möglicherweise vorteilhaft an zur Reduktion von Fehlanreizen, es sei aber nicht sicher ob sie ihr Ziel erreiche. Ambulante Listen und die koordinierte Versorgung, welche nicht Teil der Vorlage sind, seien möglicherweise effizientere Mittel.

Laut der SKS könne eine einheitliche Finanzierung grundsätzlich einen Beitrag zur Beseitigung von Fehlanreizen leisten. Die aktuelle Vorlage sei aber nicht effektiv und nicht tragbar.

Das KF befürwortet eine einheitliche Finanzierung. Verschiedene Beispiele zeigten, dass die ambulante Leistungserbringung deutlich günstiger sei.

Die FRC, die ACSI und die SKS bezeichnen die unterschiedliche Finanzierung zwar als mögliche Quelle von Fehlanreizen, aber als sekundär. Wichtiger sei eine sachgerechte Tarifierung, eine Preissenkung bei Arzneimitteln, eine verbesserte Spitalplanung und Zulassungssteuerung sowie die Beschränkung von medizinisch nicht sinnvollen Leistungen. Es sei unsicher, ob die Kostenkontrolle verbessert werde, wenn die Kantone stationäre Rechnungen nicht mehr kontrollieren würden. Allgemein geht die FRC und die ACSI mit der GDK einig, dass ein Transfer von Steuermitteln ohne Kontrollmöglichkeiten inakzeptabel sei.

Laut KF fördere eine einheitliche Finanzierung die koordinierte Versorgung. Dies sollte genutzt werden. Falls die Kantone die Zulassung im ambulanten Bereich steuern möchten, müssten sie sich auch finanziell beteiligen. Die Langzeitpflege solle von der Vorlage ausgenommen werden, um sie nicht zu verzögern. Die Diskussion über die Zukunft der Pflegefinanzierung sollte unabhängig davon rasch geführt werden.

Die Auswirkungen auf Prämien und Kostenbeteiligung der einzelnen Versicherten seien laut FRC und ACSI schwierig einzuschätzen. Die SKS sieht hingegen eine Erhöhung der Kostenbeteiligung, obwohl die Schweiz diesbezüglich bereits heute einen Spitzenplatz aufweise.

Laut ACSI, FRC und SKS sei die Besserstellung von Zusatzversicherten durch den Rückgang des Kostenanteils der Zusatzversicherung in Vertragsspitälern und damit auch der Zusatzversicherungsprämien nicht im Interesse der Mehrheit von Konsumenten ohne Zusatzversicherung.

Laut ACSI und FRC sei die bessere Effizienz von Modellen der koordinierten Versorgung nicht gesichert. Diese Modelle sollten vom Bund besser kontrolliert werden.

Die SKS fordert eine Verbesserung und Überwachung der Qualität ambulanter Leistungen als dringendste Massnahme.

4.1.5 Leistungserbringer

Generelle Beurteilung

Argomed, die FMH, die FMCH, interPharma, das KSBL, PharmaSuisse, scienceindustries, die SGAIM, die SGDV, die SGS, swiss orthopedics, das USB, die vips, der VLSS und der VNS unterstützen die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung. Die Verlagerung stationär – ambulant werde sozialverträglich gemacht, die Effizienz werde gefördert, Fehlanreize beseitigt und sachgerechte Tarife und integrierte Versorgungsmodelle erleichtert. PKS, FMCH und mit ihr die SGS und swiss orthopedics fordern eine ersatzlose Streichung der ambulanten Listen und eine entsprechende Übergangsbestimmung in der Vorlage. Auch die K3 bezeichnet die Umsetzung der Listen als aufwändig und bevorzugt eine einheitliche Finanzierung und eine Angleichung im Kostendeckungsgrad der Tarife. Die SGS und swiss orthopedics übernehmen ausdrücklich die Stellungnahme der FMCH.

H+ unterstützt die einheitliche Finanzierung. Eine kostenneutrale Anpassung des Finanzierungsteilers sei sinnvoll. Die Verantwortung für die Versorgung solle weiterhin bei einer demokratisch legitimierten Organisation liegen. Den Versicherern fehle dafür die Legitimation.