Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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die aktuelle Vorlage ab. Der SVBG unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme des SBK, der SBAP jene des SVBG. Der SBK und der VSAO sehen in der Vorlage eine reine Verlagerung von Mitteln. Der SBK sieht die hauptsächlich durch die Tarifierung bedingten Fehlanreize nicht korrigiert.

Die sa’ges unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme der Geliko.

Senesuisse äussert sich bewusst nicht zu den Details der Vorlage, sondern konzentriert sich auf Feststellungen zum Bereich der Langzeitpflege, für den Fall, dass diese in eine einheitliche Finanzierung einbezogen werden sollte.

Rechnungsstellung und -kontrolle

H+ und Pharmasuisse begrüssen, dass sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich nur noch die Versicherer Schuldner der Rechnung sein sollen und diese kontrollierten. Laut Pharmasuisse sollten die Kantone aber Einsicht in die Abrechnungsdaten erhalten. Eine Rechnungskontrolle durch die Kantone werde hingegen abgelehnt. H+ fordert im Gegenzug, dass die Versicherer einer strengeren Kontrolle unterliegen, dass das Kontrollverfahren vereinheitlicht und seine Qualität überprüft wird.

Die FMH und die SGDV erachten eine Rechnungskontrolle durch die Kantone als nicht notwendig, da die Versicherer selbst ein Interesse an einer guten Kontrolle hätten. Doppelte Rechnungskontrollen wären zudem teuer. Die Kantone zeigten deren Mehrwert nicht auf. Die gemeinsame Einrichtung solle auch die von Bund, Kantonen und Versicherern gelieferten Daten zur Berechnung der Kantons- und Bundesbeiträge entgegennehmen.

Mfe und medswiss.net sind der Ansicht, dass die Rechnungskontrolle den Versicherern und den Patienten zu überlassen sei. Die Administration sollte nicht durch eine weitere Kontrollinstanz ergänzt werden. Mfe regt hingegen an, das KVAG mit einer Möglichkeit für die Kantone zu ergänzen, Stichprobenkontrollen im stationären Bereich vorzunehmen.

Das USB hält die Kontrolle der Leistungsabrechnung durch die Kantone für ein verständliches Anliegen, aufgrund der bestehenden Prüfung durch die Versicherer sei dies aber nicht zwingend.

Der VSAO fordert eine dual-fixe Finanzierungslösung und keinen Monismus der Versicherer.

Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone

Die FMH, die FMCH, die PKS, die SGDV, die SGS und SW!SS REHA äussern sich skeptisch bis ablehnend zu zusätzlichen Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone im ambulanten Bereich.

Die FMH und die SGDV sehen keinen Bedarf für eine zusätzliche Steuerung durch die Kantone im Sinne einer Beschränkung ambulanter Leistungserbringer, da die Nachfrage im ambulanten Bereich durch eine einheitliche Finanzierung steigen werde. Eine Bevorzugung des spitalambulanten gegenüber dem praxisambulanten Bereich müsste zudem auf Effizienz geprüft werden. Auch SW!SS REHA lehnt zusätzliche Steuerungskompetenzen für die Kantone ab, da die Kantone nur Minderheitsfinanzierer seien und ihre Rollenkonflikte nicht verstärkt werden sollen. FMCH und die SGS sehen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit für zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone. Der Bund könne nach Artikel 117 BV die Finanzierung der Krankenversicherung nach eigenem Ermessen regeln. Davon können auch die Kantone betroffen sein. Bereits heute können die Kantone Tarife genehmigen und festsetzen. Bereits dies sorge für Rollenkonflikte. Die Kantonsbevölkerung steuere zudem bereits durch ihr Konsumverhalten implizit das Angebot und bezahle als Steuerzahler letztlich auch dafür. Die Kantone ihrerseits lebten der fiskalischen Äquivalenz zudem nicht nach, wenn sie den Versicherern und dem Bund als Mitzahlern eine Mitsprache in der Spitalplanung beziehungsweise Prämienverbilligung verweigern. Die PKS lehnen die Verknüpfung der einheitlichen Finanzierung mit der Vorlage zur Zulassungssteuerung ab. Die Steuerung der Zulassung würde die staatliche Steuerung des Gesundheitswesens stärken und