Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Spitex Schweiz unterstützt die einheitliche Finanzierung und die aktuelle Vorlage grundsätzlich, hat aber auch einige Vorbehalte.
Curaviva unterstützt die aktuelle Vorlage, hält aber verschiedene Begleitmassnahmen für notwendig, namentlich Steuerungsmöglichkeiten der Kantone im ambulanten Bereich sowie eine nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich. Curaviva begrüsst langfristig eine Integration auch der Pflegeleistungen, hält dafür aber verschiedene Grundlagenarbeiten für notwendig und ist daher der Ansicht, dass in einem ersten Schritt die Pflegefinanzierung ausgeklammert bleiben sollte.
Mfe und medswiss.net unterstützen die Stossrichtung der Vorlage, auch weil eine längerfristige Lösung für die Zulassung der Leistungserbringer angestrebt werde. Die Finanzierungsanteile würden stabilisiert, die Kantone müssten sich auch im ambulanten Bereich beteiligen. Zwar sei laut medswiss.net die Tarifgestaltung für die Verlagerung von stationär zu ambulant entscheidender als die einheitliche Finanzierung, die Vorlage sei aber der erste Schritt um dieser Problematik effektiv gegenüberzutreten.
SNL befürwortet die einheitliche Finanzierung. Die Psychiatrie und Rehabilitation sollten ebenfalls integriert werden.
Die PKS würden eine einheitliche Finanzierung grundsätzlich begrüssen, durch die Verknüpfung mit der Zulassungssteuerung würden aber die Nachteile überwiegen, weil die Mehrfachrolle der Kantone gestärkt würde. Deshalb lehnt PKS die aktuelle Vorlage ab. Damit eine Vorlage unterstützt werden könne, müsse sie faire Wettbewerbsbedingungen für Leistungserbringer und Versicherer schaffen und die Mehrfachrolle der Kantone entflechten, beispielsweise mit einem unabhängigen nationalen Aufsichtsgremium.
Obwohl die K3 sich grundsätzlich für eine monistische Finanzierung aussprechen, lehnen sie die Vorlage in ihrer jetzigen Form ab. Das Hauptproblem der heutigen Finanzierung des Gesundheitswesens liege nicht in der zweiteiligen Finanzierung, sondern in den nicht sachgerechten, nicht kostendeckenden Tarifen in der OKP. Die Kantone sollen sich auch an den ambulanten Leistungen finanziell beteiligen. Als Folge einer einheitlichen Finanzierung durch die Krankenversicherer erwartet die K3 eine vereinfachte Administration und weniger Interessenkonflikte. Die K3 befürwortet eine einheitliche Finanzierung mit fixen und klaren Spielregeln. K3 verweist auch auf die Stellungnahme von H+.
Unimedsuisse unterstützt grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, rechnet aber nicht damit dass diese die Fehlanreize in der Finanzierung der stationären und ambulanten Leistungen löse. Zentral sei dass die Tarife jeweils die Kosten abbilden und keine Unter- oder Überfinanzierung bestehe. Die Qualität werde von der Vorlage nicht angesprochen, diese sollte für die Finanzierung eine Rolle spielen.
Die SGP unterstützt eine einheitliche Finanzierung, falls diese zu einer sachgerechten Tarifierung des ambulanten Bereichs, insbesondere der Pädiatrie, beitrage und zu einer Abflachung der Prämienentwicklung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen führe. Sie befürchtet aber, dass die Revision weiterhin nicht zu einer sachgerechten Vergütung dieser Bereiche führen wird.
Physioswiss äussert sich kritisch zur Vorlage. Die Versicherer hätten wenig Interesse an der Finanzierung von Koordinationsleistungen und an einer sachgerechten Tarifierung. Die Versicherer erhielten durch die Vorlage eine problematische Mehrfachrolle. Die Kantone dagegen würden marginalisiert. Die Physiotherapie und andere Gesundheitsberufe drohten vergessen zu werden.
Der Physioswiss RVBB unterstützt die einheitliche Finanzierung grundsätzlich, hat aber einige offene Fragen zur Vorlage. Die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für die Kantone seien zu gering, die Macht für die Versicherer werde gestärkt.
Die FSP unterstützt die Vorlage in ihren Grundzügen.
Der SBK, der SVBG, der SHV, der SBAP und der VSAO befürworten eine einheitliche Finanzierung grundsätzlich, weil sie zur Behebung von Fehlanreizen beitragen könne, lehnen aber