Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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die Hand genommen werden. Notwendig sei insbesondere eine harmonisierte Vergütung von ambulanter und stationärer sowie intermediärer Formen der Langzeitpflege und eine Behebung der weiteren Defizite der aktuellen Pflegefinanzierung. Laut Curaviva sollte auch untersucht werden, inwiefern die Unterscheidung zwischen Betreuung und Pflege in Bezug auf die Vergütung der Leistungen aufgehoben werden könnte. Eine Abgrenzung sei im Alltag nicht wirklich möglich und führe zu Fehlanreizen.
Senesuisse spricht sich für eine subjektorientierte Finanzierung der Langzeitpflege aus, welche sich nach der benötigten Unterstützung und Infrastruktur richten und unabhängig vom gewählten Angebot sein sollte. Die Finanzierung sollte alle Kosten abbilden und der Finanzierungsteiler zwischen Kantonen und Versicherern stabilisiert werden. Ein gemeinsames Gefäss von Kantonen und Versicherern sollte als einziger Zahler auftreten und die Finanzierung längerfristig direkt an die Pflegebedürftigen gehen.
Koordinierte Versorgung
Argomed, die FMH, die FMCH, interPharma, scienceindustries, die SGDV, die SGS, swiss orthopedics und die vips erwarten, dass eine einheitliche Finanzierung die Anreize für die koordinierte Versorgung stärkt.
Medswiss.net und die SGAIM halten weitere Massnahmen für die Förderung der koordinierten Versorgung für notwendig, die einheitliche Finanzierung allein reiche dafür nicht aus.
Physioswiss RVBB, der SBK, der SHV, der SVBG und der SBAP erwarten keine Stärkung der koordinierten Versorgung, weil die Tarife durch eine einheitliche Finanzierung nicht geändert würden. Die Kantone hätten praktisch keine Möglichkeiten mehr, eigene Modelle der koordinierten Versorgung zu entwickeln. Laut SBK und SHV müssen bei der koordinierten Versorgung die Patientensicherheit und die Qualität der Pflege im Zentrum stehen. Wenn die Versicherer verantwortlich sind, gerieten aber die Kosten in den Fokus.
Senesuisse erachtet die Förderung der integrierten Versorgung als sinnvoll, auch in der Langzeitpflege.
Veränderungen von Prämien und Kostenbeteiligung
Laut SBK, SVBG, SHV und SBAP geht der erläuternde Bericht nicht auf den zu erwartenden Anstieg der Kostenbeteiligung im stationären Bereich ein. SNL erwähnen ebenfalls den Anstieg der Kostenbeteiligung. Es sei erst noch zu beweisen dass dieser durch Prämiensenkungen kompensiert werde. Der VSAO bemängelt, dass der erläuternde Bericht keine Aussagen zum erwarteten Einsparpotenzial mache und die Auswirkungen auf die Prämien unklar seien.
Das USB merkt an, dass vermieden werden sollte, dass durch diese Vorlage die Erwachsenenprämien steigen.
Mfe sieht den zu erwartenden leichten Anstieg der Kostenbeteiligung und der Erwachsenenprämien kritisch. Angesichts der sinkenden Prämienverbilligung für Kinder und des Wegfalls der Aufwände für Rechnungsprüfung und Zahlungsabwicklung im stationären Bereich dränge sich ein etwas höherer Kantonsbeitrag auf.
Die FMCH und die SGS fordern, dass der Anstieg der Kostenbeteiligung vermieden werden soll. Die Kostenbeteiligung solle nur auf dem durch Prämien finanzierten Anteil erhoben und der Kantonsbeitrag wie heute im stationären Bereich von der Kostenbeteiligung ausgeklammert bleiben.
Weitere Rückmeldungen
Die FMCH, Pharmasuisse, die SGS und SNL halten Übergangsfristen ähnlich derjenigen bei der KVG-Revision der Spitalfinanzierung für notwendig.
FMCH und SGS sind der Ansicht, dass ein allfälliger Druck auf das Gesundheitspersonal allen Kostendämpfungsmassnahmen gemein sei. Entscheidend sei, dass der Druck gerecht auf alle