Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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es erlauben, aus reinen Bedarfsgründen bestehende Zulassungen zu entziehen. Die freie Arztwahl würde damit ausgehebelt. Der VLSS warnt vor einer schleichenden Verstaatlichung der Ärzteschaft.
Curaviva, Interpharma, die K3, die SGAIM, Spitex Schweiz, SNL, das USB und die vips unterstützen die Schaffung von Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone.
Interpharma und vips bezeichnen den Wunsch der Kantone nach Steuerungsmöglichkeiten als nachvollziehbar. Eine Steuerung der Zulassung bedinge laut Interpharma jedoch eine Mitfinanzierung des ambulanten Bereichs. Spitex Schweiz und Curaviva empfehlen, die Anliegen der Kantone für genügend Steuerungsmöglichkeiten ernst zu nehmen. Die K3 und der VLSS unterstützen zwar Massnahmen zur Qualitätssicherung im ambulanten Bereich wie Voraussetzungen für die Zulassung. Diese sollten aber schlank bleiben, aufwändige Planungen und administrative Verpflichtungen sollten vermieden werden. Das USB bezeichnet die Mitsprache für den Kanton bei der Festlegung der Ärztetarife und die Steuerung der Zahl freipraktizierender Ärzte als dringende Anliegen. Die SGAIM ist der Ansicht, dass den Kantonen allgemein Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten gegeben werden sollten, um Überkapazitäten zu reduzieren. SNL unterstützen schlagkräftige Steuerungsinstrumente für die Kantone wie Mindest- und Höchstzahlen an Leistungserbringern.
Mfe unterstützt eine Koppelung der einheitlichen Finanzierung an die Vorlage zur Zulassungssteuerung, die beiden Vorlagen sollten gleichzeitig in Kraft treten. Die Kantone sollten zudem auch Steuerungsmöglichkeiten für den Fall der Unterversorgung erhalten. Mfe und medswiss.net weisen aber auch darauf hin, dass die Kantone im Rahmen der Zulassungsbeschränkung bereits heute Steuerungsmöglichkeiten hätten.
Argomed und der VSAO äussern sich skeptisch zu einer Verknüpfung von einheitlicher Finanzierung und Zulassungssteuerung, obwohl inhaltlich ein Bezug bestehe.
Der SBAP, der SBK, die SGP, der SHV, der SVBG und der VSAO halten die Steuerungsmöglichkeiten für die Kantone tendenziell bis klar für ungenügend.
Die SGP befürchtet, dass die Kantone ungenügende Steuerungsmöglichkeiten erhielten, um eine Unterfinanzierung kompensieren zu können. Die Versicherer als Hauptkostenträger würden zudem von Bund und Kantonen zu wenig beaufsichtigt. Der SBK, der SHV, der SBAP, der SVBG und der VSAO kritisieren, dass die Kantone mit der Vorlage praktisch keine Steuerungsmöglichkeiten für die Verwendung ihrer zu leistenden Beiträge hätten. Die bereits heute grosse Macht der Versicherer insbesondere in Tarifverhandlungen werde übermässig gestärkt. Der SBK weist zusätzlich darauf hin, dass innovative Kantone wie VD ihre Instrumente verlören und für die bisherige erfolgreiche Verlagerung in den ambulanten Bereich bestraft würden.
Vertragsspitäler
Die K3, der SBAP, der SBK, die SGAIM, der SHV, Spitex Schweiz, der SVBG, SNL, unimedsuisse und das USB äussern sich kritisch zur Erhöhung des Finanzierungsanteils der OKP für die Vertragsspitäler.
Die K3 fordert, dass das Institut der Vertragsspitäler abgeschafft wird. Unimedsuisse fordert, dass Vertragsspitäler nicht nach dem gleichen Verteilschlüssel finanziert werden wie Listenspitäler. Der SBK, der SVBG, SBAP, SHV, Spitex Schweiz, SNL und die SGAIM kritisieren die Stärkung der Vertragsspitäler durch die Erhöhung des Finanzierungsanteils der OKP und die daraus folgende Schwächung der Spitalplanung. Es werden auch Mengen-, Kapazitäts- und damit Kostenwachstum befürchtet. Laut USB sollte die Frage geklärt werden, ob die Versicherer durch die OKP die Zusatzversicherten zusätzlich finanzieren, falls ja sollte dies vermieden werden.
Laut FMCH und SGS sei der positive Effekt auf einige wenige Vertragsspitäler vernachlässigbar.