Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Tarifierung
H+, die K3, der VNS und das USB halten die Revision und Pflege sämtlicher ambulanter Tarifstrukturen für zentral, beispielsweise mit einer Totalrevision des Tarifrechts mit der Abschaffung der bestehenden Veto-Möglichkeiten der Tarifpartner. Die K3 gehen davon aus, dass die einheitliche Finanzierung die aufwändig zu dekretierenden ambulanten Listen unnötig mache und die Pflege der Tarife erleichtert und ihr Kostendeckungsgrad angeglichen werde.
Das KSBL fordert kostendeckende ambulante Tarife. Eine einheitliche Finanzierung sei der erste Schritt dazu. Nur durch kostendeckende Tarife sei gewährleistet, dass die erhoffte Verschiebung stationär – ambulant stattfindet und sich das System nicht andere Hintertüren suche. Mittel für kostendeckende Tarife im ambulanten Bereich würden durch die Verschiebung stationär – ambulant zur Genüge frei.
H+ fordert auch eine Änderung der Abgeltung ausserkantonaler Leistungen, welche heute von den Kantonen teilweise missbräuchlich geregelt werde.
Medswiss.net unterstützt das Ziel, eine sachgerechte Tarifierung zu fördern. PhysioSwiss RVBB erachtet eine sachgerechte Tarifierung als schwierig, solange die Versicherer mehr Macht besässen als die Leistungserbringer.
Curaviva und senesuisse fordern eine paritätisch zusammengesetzte nationale Tariforganisation analog zur SwissDRG AG, um Blockaden zu verhindern. Laut Spitex Schweiz kämen die Mechanismen der Tarifierung im erläuternden Bericht zu kurz.
SNL fordern nicht nur eine einheitliche Finanzierung, sondern auch ein integriertes Vergütungssystem.
FMCH und SGS erwarten, dass eine einheitliche Finanzierung innovative, sachgerechte Tarife fördere.
Einbezug der Langzeitpflege
SW!SS REHA und SNL und implizit auch Mfe, der SBAP, der SBK, der SHV, der SVBG fordern einen Einbezug auch der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung.
Curaviva, H+, Spitex Schweiz und das USB erachten einen Einbezug der Langzeitpflege zu einem späteren Zeitpunkt als möglich bis sinnvoll.
H+, das USB, SW!SS REHA und SNL sprechen sich für einen Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung aus. H+ und das USB sind offen für eine Umsetzung der Forderung zu einem späteren Zeitpunkt. SW!SS REHA weist darauf hin, dass sich durch einen Einbezug der Langzeitpflege die Gefahr verringere, dass die Kantone Langzeitpflege-Institutionen Rehabilitations-Leistungsaufträge gewähren, um die Versicherer an der Finanzierung zu beteiligen. Mfe spricht sich für eine Lösung der Finanzierungsprobleme in der Langzeitpflege aus. Die integrierte Versorgung solle über die ganze Leistungskette hinweg gefördert werden. Der SBK, der SHV, der SVBG und der SBAP weisen darauf hin, dass bei einem Ausschluss der Pflegefinanzierung keine positiven Auswirkungen auf die bessere Koordination im Behandlungsverlauf zu erwarten seien.
Spitex Schweiz sieht einen Einbezug der Langzeitpflege zum jetzigen Zeitpunkt kritisch. Notwendig dafür wäre eine klare Regelung zur Restfinanzierung und zur Tariffestlegung, die bessere Durchlässigkeit der Betreuungsformen, die Verringerung des administrativen Aufwands und die Behebung der weiteren Defizite der aktuellen Pflegefinanzierung.
Curaviva begrüsst einen Einbezug der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt. Die dafür notwendigen Grundlagenarbeiten in Bezug auf Finanzierung, Tarifierung, Kostentransparenz und -wahrheit, Verringerung des administrativen Aufwands sowie patienten- statt angebotsorientierte Finanzierung sollten jedoch parallel an