Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Beteiligten verteilt werde und keine Einbussen bei der Qualität verursache. Eine einheitliche Finanzierung sei deshalb einem Globalbudget vorzuziehen. Der Verzicht auf ineffiziente stationäre Strukturen werde zudem Mittel für das Personal freispielen.

PharmaSuisse erachtet es als taktisch unklug, schon jetzt einen Kostenteiler festzulegen. Vielmehr sollte das Prinzip der kostenneutralen Umsetzung in den Vordergrund gestellt werden.

Das KSBL bemängelt, dass im erläuternden Bericht die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Leistungserbringer nicht ebenso betrachtet würden wie die Auswirkungen auf die Versicherten, die Kantone und die Versicherer.

Physioswiss RVBB merkt an, dass auch mit einer einheitlichen Finanzierung diejenigen Versicherten, welche Prämienverbilligung beziehen, nach wie vor Anreize zum übermässigen Bezug von Leistungen hätten, da sie von Prämienerhöhungen faktisch nicht betroffen seien. Zudem sei es ungünstig, bereits vor Vorliegen der Resultate zur Evaluation der neuen Spitalfinanzierung mit DRGs zur einheitlichen Finanzierung Stellung nehmen zu müssen. Eine einheitliche Finanzierung sollte nicht zu Globalbudgets im ambulanten Bereich führen.

Laut der SGAIM sollte die einheitliche Finanzierung nicht dazu führen, dass die Kantone im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie der Weiterbildung und Forschung sparen, gerade mit Blick auf die Qualität.

Die SGP fordert für den Fall eines Kostendachs (Globalbudget), dass die Kindermedizin zuungunsten der Erwachsenenmedizin gefördert werden kann. Der gesamte MTK-Bereich (IV) solle ohne Einschränkungen in die einheitliche Finanzierung miteinbezogen werden, um den administrativen Aufwand zu verringern. Es sei unklar, wie mit der Vorlage der Umgang der Kantone mit ausserkantonaler Behandlung verbessert werde. Die Kantone ohne Kinderspitäler sollten sich ebenfalls an den notwendigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen beteiligen.

SNL sieht die fehlenden Regionalisierungsbestrebungen, die zu tiefe Abgeltung der «Nichtärzte» sowie Diskussionen um Wertschöpfungsketten aus Sicht der Patientinnen und Patienten und Auseinandersetzungen um «best practice models» als mindestens so wichtige Steuerungshebel für die mit der Vorlage verfolgten Ziele.

Laut SW!SS REHA sollten die «Gemeinwirtschaftlichen Leistungen» besser definiert und Leistungsaufträge dazu ausgeschrieben werden, um Verzerrungen durch verdeckte Subventionen zu vermeiden. Ausserdem sollte der Begriff «teilstationär» wieder eingeführt werden, um sicherzustellen, dass auch teilstationäre Angebote einer einheitlichen Finanzierung unterstehen. SW!SS REHA merkt zudem an, dass im Rahmen einer einheitlichen Finanzierung neben den Rollenkonflikten der Kantone auch diejenigen der Versicherer thematisiert werden sollten, welche mit einer einheitlichen Finanzierung verstärkt würden.

4.1.6 Kantonale Ärztegesellschaften

Die KKA und die SMCF wenden gegen die Vorlage ein, dass die Abhängigkeit von kantonalen Budgets im Vergleich zur stets ausfinanzierten OKP ein Nachteil sei. Anstatt die Mehrfachrolle der Kantone einzudämmen werde sie ausgeweitet. Die Verbesserung der Tarifsituation habe eine höhere Priorität und dürfte die bestehenden Fehlanreize weitgehend beheben, wenn die ambulanten Tarife kostendeckend wären. Die KKA bittet um eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage. Zwar sei ein monistischer Zahlungsfluss vorgesehen, de facto handle es sich aber um eine dual-fixe Finanzierung. Die KKA befürchtet, dass die Kantone nicht nur auf KVG-Basis, sondern auch auf Basis neu geschaffener kantonalgesetzlicher Grundlagen die Versorgung steuern würden. Es sei schleierhaft, wodurch die Anreize zu einer sachgerechten Tarifierung zustande kämen, ganz zu schweigen davon, dass die Sachgerechtigkeit bereits heute durch das KVG verlangt wäre. Laut KKA und SMCF steht es in den Sternen, ob eine Förderung der koordinierten Versorgung mit der Vorlage gelingen würde. Aus Sicht der KKA und der SMCF wäre es zudem einfacher, die Kantonsbeiträge statt an die gemeinsame Einrichtung direkt den einzelnen Versicherern zu überweisen. Die Kostenbeteiligung sollte nur auf dem