Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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prämienfinanzierten Anteil in Rechnung gestellt werden. Aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Kantone werde es in der politischen Debatte unvermeidlich sein, die Frage des Kostenteilers differenzierter anzugehen.
Die SVM befürchtet durch den Ausbau der Steuerungsmöglichkeiten der Kantone im ambulanten Bereich eine Bevorzugung des spitalambulanten Bereichs zulasten des praxisambulanten Bereichs und der ausgewiesenen Bedürfnisse der Bevölkerung. Es fehle eine Institution als Gegenwicht zum Kanton mit seinen alleinigen Kontrollmöglichkeiten. Die SVM wünscht sich eine solche paritätisch zwischen Privaten und Kanton zusammengesetzte Institution. Die SVM spricht sich dafür aus, dass eine einheitliche Finanzierung nur diejenigen Leistungen umfasse, welche von der Verschiebung stationär – ambulant betroffen sind, namentlich die auf den «ambulanten Listen» aufgeführten Leistungen.
Die SMVS lehnt die Vorlage ab. Sie führe zu einem Ausbau der kantonalen Steuerung. Diese senke nicht die Kosten, sondern gefährde die freie Arztwahl. Praxisambulant tätige Ärzte würden aufgrund der Interessenkonflikte der Kantone weiter benachteiligt zugunsten des spitalambulanten Bereichs. Zielführender wäre eine sachgerechte Tarifierung, Transparenz über die staatliche Finanzierung von Spitälern und gemeinsame Aktionen von Leistungserbringern, Versicherern und Kantonen nach der Art von «less is more together» und «smarter medicine». Eine einheitliche Finanzierung wäre nur akzeptabel bei gleicher Vergütung innerhalb und ausserhalb des Spitals und bei Behebung der Verzerrungen durch die kantonale Subventionierung der Spitäler.
Die AGBE begrüsst die Vorlage. Hingegen sollte das legitime Interesse der Kantone an einer Steuerung des ambulanten Bereichs mit Augenmass umgesetzt werden. Es brauche so viel Planung wie notwendig und so wenig wie möglich.
Der OMCT spricht sich für eine Reform der Finanzierung aus, welche zu Fehlanreizen führe, ist aber perplex über die Vorlage, welche den Versicherern zu viel Gewicht gebe. Der OMCT regt eine Prüfung alternativer Lösungen an, welche der starken Belastung vieler Haushalte durch die Prämien eher Rechnung trügen und den Kantonen mehr Möglichkeiten zur Kontrolle der Gesundheitsausgaben gäben.
Die GAeSO unterstützt, dass die Kantone ihren Beitrag den Versicherern leisten und diese den kompletten Betrag, inklusive steuerfinanzierten Anteil, an die Leistungserbringer überweisen sollen.
4.1.7 Versicherer
Curafutura, die Mehrheit der Mitglieder von Santésuisse, CSS, das CSS Institut, Helsana, die MTK, Visana, die SGV, die Mehrheit der Mitglieder des SVV und SWICA unterstützen die Einführung der einheitlichen Finanzierung. Sie erwarten eine Reduktion von Fehlanreizen und mehr Anreize für Effizienz und Qualität. Santésuisse und die MTK weisen darauf hin, dass eine einheitliche Finanzierung kostenneutral umzusetzen sei. Die SGV ist der Ansicht, dass die einheitliche Finanzierung die Furcht einzelner Versicherer eliminiere, dass die Verschiebung stationär – ambulant für sie zu Kostensteigerungen führen würde.
Curafutura, Helsana und die MTK sind der Ansicht, dass sich mit einer einheitlichen Finanzierung bessere Anreize für alle Beteiligten ergäben, die effizienteste Versorgung ohne Einbusse an Versorgungsqualität zu wählen, was insgesamt zu geringeren Gesamtkosten führe. Sie begrüssen ebenfalls, dass es mit einer einheitlichen Finanzierung die gleichen Anreize für alle Akteure gebe.
Eine Minderheit der Mitglieder von Santésuisse und Assura lehnen die Vorlage ab, weil sie die Komplexität des Systems erhöhe, ohne dass durch die Änderung der Finanzierung das Kostenwachstum eingedämmt würde.