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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 3 Seiten
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[Chauffeurverordnung] AS 201X
2Das Gesuch um eine Werkstattkarte ist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung einzureichen und beinhaltet:
b. Bewilligung nach Artikel 101 VTS;
5Werkstattkarten müssen der Eidgenössischen Zollverwaltung bei Änderungen nach Artikel 13a Absatz 3, Beschädigung oder Fehlfunktion zurückgegeben werden. Wird eine ersetzte Werkstattkarte wieder aufgefunden, so muss sie innerhalb von 14 Tagen der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. Die auf der Karte gespeicherten Daten sind vorgängig zu sichern.
Art. 13d Abs. 3
3Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt zwei Jahre.
Art. 13e Abs. 3
3Die Gültigkeitsdauer der Kontrollkarte beträgt zwei Jahre.
Art. 14 Abs. 3
3Bei einer Betriebsstörung oder bei mangelhaftem Funktionieren des Fahrtschreibers müssen der Arbeitgeber oder selbständigerwerbende Führer und Führerinnen dafür sorgen, dass der Fahrtschreiber schnellstmöglich von einer Werkstätte repariert wird, die über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Ist eine Rückkehr des Fahrzeugs zum Unternehmensstandort innerhalb einer Woche nach Eintritt der Störung nicht möglich, so muss die Reparatur unterwegs durchgeführt werden.
Art. 14b Abs. 5bis
5bisDas in Absatz 5 genannte Vorgehen findet auch Anwendung bei Führern und Führerinnen, die an einer Praxiserprobung eines Fahrtschreibers teilnehmen, für den noch keine Typengenehmigung vorliegt.
Art. 17 Abs. 3bis
3bisDer Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Personendaten der Führer und Führerinnen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung bei ihm anfallen, nur für die Zwecke dieser Verordnung verwendet und gegen unbefugten Zugriff geschützt werden.
Art. 21 Abs. 2 Bst. c
2Mit Busse wird bestraft, wer die Kontrollbestimmungen (Art. 13–18) verletzt, insbesondere wer:
c. den Fahrtschreiber nicht in Betrieb hält, nicht richtig bedient, die Aufzeichnungen verfälscht oder die Reparatur des Fahrtschreibers nicht rechtzeitig durchführen lässt;