Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

4.5. Geoinformationsverordnung

4.5.1. Allgemeine Bemerkungen

Die Vernehmlassungsteilnehmer sind mit der Aufnahme der Projektierungszonen und Baulinien in den Anhang 1 der Geoinformationsverordnung sowie in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (OEREB-Kataster) einverstanden. Ebenfalls einverstanden sind sie mit der Aufnahme der geografischen Gesamtsicht des Stromnetzes in den Anhang 1 der Geoinformationsverordnung.

4.5.2. Anhang 1: Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts

Projektierungszonen und Baulinien

SP, GGS, NE, SO, VD und ZG begrüssen die Bestimmungen.

AR und BS sowie KKGEO beantragen, die Aufnahme in den OEREB-Kataster sei erst im Rahmen der neuen OEREB-Strategie durchzuführen und nicht durch die alleinige Anpassung des Katalogs der Geobasisdaten.

SG beantragt, im erläuternden Bericht sei die OEREB-Ausbauetappe anzugeben, bei welcher die Datensätze aufgenommen werden.

Für den HEV ist es unumgänglich, dass die öffentlich-rechtlichem Eigentumsbeschränkungen auch im Grundbuch aufgenommen werden.

Elektrische Anlagen mit einer Nennspannung von über 36 kV

SP, GGS, NE, SO, VD und ZG begrüssen die Bestimmungen.

BE und BS sowie KKGEO beantragen, dass bei der Umsetzung Synergien genutzt und Redundanzen vermieden werden. Insbesondere seien zu berücksichtigen: Amtliche Vermessung, Werkpläne elektrische Kabelleitungen, kantonale Leitungskataster und SIA-Norm 405. Zudem beantragen sie, dass die Datenlieferung über die Aggregationsinfrastruktur der Kantone erfolgt.

BE weist darauf hin, dass die Zugangsberechtigungsstufe A bedinge, dass nur eine kleine Teilmenge der Werkinformation (u.a. Lage und Art/Medium der Leitung) betroffen sei.

Axpo, VSE, EWM, WEW, BKW, NW, HEV, EWZ und die Stadt Lausanne beantragen die Änderung der Zugangsberechtigungsstufe von «öffentlich zugängliche Geobasisdaten» zu «beschränkt öffentlich zugängliche Geobasisdaten» sowie dass die Geodaten nicht zum Download bereitgestellt werden.

SG beantragt die Anpassung der amtlichen Vermessung, so dass ebenfalls ab 36 kV erfasst werde (bisher 50 kV).

Swissgrid beantragt den Einbezug in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des minimalen Geodatenmodells.