Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

Suissetec heisst grundsätzlich Regulierungen gut, welche die dezentrale Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien und eine grössere Energieeffizienz stützen; die diesbezüglichen Administrativkosten und der Bewilligungsverfahrensaufwand sollen möglichst gering gehalten werden.

Eine Privatperson weist auf eine Studie hin, welche aufzeige, dass auf dem Autobahnnetz der Schweiz sehr auffällige Häufungen von Unfällen nach der Querung von Hochspannungs-Trassen gegenüber Unfällen vor diesen Querungen zu verzeichnen seien. Dies weise in der Summe auf einen Einfluss dieser Querung hin. Eine Festlegung von Hochspannungstrassen rein unter einem einfachen Primat der Erstellungskosten sei deshalb nicht zielführend.

4.3. Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich

4.3.1. Allgemeine Bemerkungen

ECO SWISS und SP sind mit den Änderungen einverstanden. VS und FR wünschen eine Ergänzung der GebV-En mit einer Bestimmung, welche die Entschädigung des Kantons für Stellungnahmen z. H. des ESTI regelt.

4.3.2. Öffentlichkeitsarbeit der Kantone

Für BE entspricht die Entschädigungsregel der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Infra-Watt wünscht, dass bei der Information im Zusammenhang mit der kantonalen Richtplanung auch auf die raumplanerischen Aspekte der Nutzung von grösseren Wärmequellen wie Abwasser aus Kläranlagen, Fernwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen, Abwärme aus Industrie und Gewerbe oder EDV-Zentren usw. hingewiesen wird.

TI begrüsst insbesondere die Einführung von Artikel 13 GebV-En, welcher eine gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Kantone für die Öffentlichkeitsarbeit schafft.

4.4. Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat

4.4.1. Allgemeine Bemerkungen

ECO SWISS und SP sind mit den Änderungen einverstanden. Die SBB fordert, das ESTI soll eine Dienststelle des UVEK, nicht der Electrosuisse, sein.

4.4.2. Gebühren des ESTI

Der HEV erachtet den Rahmen für die Stundenansätze (Fr. 95.- bis Fr. 250.-) als zu hoch, während Electrosuisse den Verzicht auf die Festlegung eines maximalen Stundenansatzes (Fr. 250.-) fordert.