Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

4.11.8. Manueller Lastabwurf

VSE, SAK, EWM, WEW, EKZ, RegioGrid, Axpo und NW beantragen die Ergänzung von Artikel 5 und 12, um einen rechtlichen Rahmen für die Einführung des manuellen Lastabwurfs zu schaffen. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen die Erwähnung des manuellen Lastabwurfes (Art. 5 Abs. 2), die Verpflichtung nachgelagerter Netzbetreiber, die Anordnungen vorgelagerter Netzbetreiber hinsichtlich des Lastabwurfs zu befolgen (Art. 5 Abs. 4), sowie die Anrechenbarkeit der Kosten im Zusammenhang mit dem Lastabwurf (Art. 12).

4.11.9. Netzentwicklungsprozess Szenariorahmen

VSE, EWM, WEW, Energie Thun, Energie Thurgau, DSV, Swisspower, SAK, Stadt Lausanne und VBE fordern die ausdrückliche Erwähnung des Einbezugs der Netzbetreiber bei Überprüfung des Szenariorahmens im Artikel 5a StromVV.

Grundsätze für die Netzplanung

Swissgrid möchte den Inhalt der Netzplanungsgrundsätze auf die anzuwendende Methodik beschränken. Die ElCom merkt an, dass sie nach Artikel 9b Absatz 3 StromVG im Vollzug Minimalanforderungen festlegen könne und werde dies im Rahmen ihrer Tätigkeiten in geeigneter Weise tun, weshalb Artikel 5b Absatz 1 zu streichen sei. VSE, EWZ, EWM, WEW, Energie Thurgau, DSV, Stadt Lausanne und VBE fordern, dass die Bezeichnung «Anlagen mit einer Nennspannung von über 36 kV» durch «Leitungen mit einer Nennspannung von über 36 kV» ersetzt wird. Zudem seien die Grundsätze der Netzplanung nur gegenüber der ElCom offenzulegen, d. h. Absatz 2 sei zu streichen.

Mehrjahrespläne

Axpo, ZG, BKW, VSE, EWZ, EWM, WEW, Energie Thun, DSV, SAK, Swisspower und VSGS verlangen, dass die Vorgaben zum Mehrjahresplan gemäss Artikel 9d StromVG nur für den vorzulegenden Mehrjahresplan anwendbar seien.

VSE, BKW, DSV, EWM, WEW, Energie Thun und Swisspower fordern eine Grenze von 1 Million Franken hinsichtlich der auszuweisenden Projekte im Mehrjahresplan der nationalen Netzgesellschaft. GR und VBE fordern eine Grenze von 2 Millionen Franken hinsichtlich der auszuweisenden Projekte im Mehrjahresplan der nationalen Netzgesellschaft. Die SBB beantragt, hierzu den Terminus «ihre relevanten Netzprojekte» zu verwenden.

VSE, EWZ, BKW, EWM, WEW, Energie Thun, DSV, SAK und Swisspower verlangen, dass die Darlegung der Art der Investition sich am NOVA-Prinzip orientieren solle.

VSE, BKW, EWM, WEW, DSV und SAK weisen darauf hin, dass eine Priorisierung der im Mehrjahresplan ausgewiesenen Projekte nicht erforderlich sei.

VSE, BKW, EWZ, EWM, WEW, Energie Thun, DSV und Swisspower fordern, die Bezeichnung «Verteilnetze hoher Spannung» in Absatz 2 zu ändern in «Verteilnetze mit einer Nennspannung von über 36 kV».