Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 41 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe

VSE, BKW, EWM, WEW, Energie Thun, DSV, Swisspower und SAK fordern, dass die Frist nach Absatz 2 zur Erstellung der Mehrjahrespläne für Verteilnetze mit einer Nennspannung von über 36 kV von 9 Monaten auf 18 Monate ausgeweitet wird.

Swissgrid fordert eine neue Verordnungsbestimmung zur Definition des Inhaltes und der Periodizität des Informationsaustausches gemäss Artikel 9c StromVG.

4.11.10. Intelligente Mess-, Steuer- und Regelsysteme Intelligente Messsysteme

VSE, DSV, Groupe E, EWZ, EKZ, WEW, SAK, EWM, Sierre Energie, Energie Thurgau und Energie Thun beantragen, dass intelligente Messsysteme nur auf Netzebene 7 (bis 1 kV) verbindlich sind. Auf höheren Netzebenen (sowie an Netzübergängen) sei der Einsatz technisch nicht möglich bzw. nicht sinnvoll. BKW, Axpo und Swissgrid beantragen, dass intelligente Messsysteme im überregionalen Verteilnetz (< 36 kV) sowie auf Ebene des Übertragungsnetzes nicht zwingend eingesetzt werden müssen; die Pflicht solle sich auf Privathaushalte, Gewerbe und die Leichtindustrie beschränken.

GLP, VSE, DSV, Groupe E, EWZ, Swissolar, KGTV, Swisscleantech, USIC, BKW, EKZ, WEW, SAK, EWM, Energie Thurgau und Energie Thun fordern, dass die Verteilnetzbetreiber hinter der Übergabemessung keine intelligenten Messsysteme installieren müssen, beispielsweise bei Photovoltaikanlagen und Speichern hinter dem Hauptzähler.

GLP, KGTV, USIC, SIA und BKW beantragen, dass die Messdaten aus Kostengründen nicht zwingend im Zähler gespeichert werden müssen. Es solle alternativ möglich sein, die Daten in einer externen Speichereinheit über mindestens 60 Tage zu speichern.

GLP, KGTV, USIC, WWF, Swisscleantech, Swissolar, Pro Natura, SIA, SES und BKW fordern, dass intelligente Messsysteme dann nicht vom Verteilnetzbetreiber eingesetzt werden müssen, wenn der Messkunde die notwendigen Messdaten selbst erhebt und sie an den Verteilnetzbetreiber weiterleitet.

VSE, DSV, Swissgrid, Groupe E, WEW, SAK, EWM, Energie Thurgau und Energie Thun fordern, dass die ElCom die Ausnahmen von der Pflicht zum Einsatz eines intelligenten Messsystems nicht nur einzelfallweise gewähren, sondern auch auf eine bestimmte Gruppe von Messkunden beziehen kann.

VSE, DSV, Groupe E, EWZ, WEW, SAK, EWM, Energie Thurgau und Energie Thun beantragen, dass die Lastgänge der letzten Tage und die Echtzeitdaten nicht zwingenderweise über die gleiche Schnittstelle abgerufen werden können müssen. Ausserdem sei der Ausdruck «Betroffener» in dieser Bestimmung wie auch in Artikel 8a Absatz 2 Buchstabe c StromVV durch den Ausdruck «Netznutzer» zu ersetzen.

EKZ, BKW und VSGS fordern, dass Endverbrauchern, die den Einsatz eines intelligenten Messsystems ablehnen und verhindern, die dadurch entstehenden Kosten selber tragen müssen.

TI befürchtet, dass der Einsatz von zusätzlichen, separaten Zählern für Speicher Kosten verursachen könnte.