Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/41: Änderung der Grundbuchverordnung (GBV) · 15 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung der Grundbuchverordnung (Elektronischer Zugang zu Grundbuchdaten)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.284573 / 233.1/2017/00006

4.2.6 Statistische Datenerhebung (Art. 30a E GBV)

Die vorgeschlagene Bestimmung betreffend statistische Datenerhebung wird von 1 Kanton126 und von 3 Organisationen127 explizit begrüsst.128 1 Kanton129 beantragt die ersatzlose Streichung der Bestimmung.

1 Kanton weist darauf hin, dass die Mitwirkungspflichten der Grundbuchämter zu Erhebungen von Statistiken des BFS einzig in einem formellen Gesetz, folglich dem Bundesstatistikgesetz, zu statuieren seien. Die Art und Weise der Ausführung der Mitwirkungspflichten könnte sich schliesslich aus den Ausführungsbestimmungen zum Bundesstatistikgesetz ergeben. Die Ergänzung «und seinen Ausführungsbestimmungen» sei zu streichen, um diesbezüglich Klarheit zu schaffen.130

Betreffend die Ausführungen im Erläuternden Bericht drückt ein Kanton sein Erstaunen aus betreffend die Regelung der Kostentragung der Schnittstelle.131

Im Übrigen sind zur vorgeschlagenen Bestimmung keine Rückmeldungen eingegangen.

4.3 Weitere eingegangene Anpassungsvorschläge

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind zudem folgende Vorschläge eingelangt:

- Für Belege auf Papier sei die Möglichkeit der Überführung in ein elektronisches Archivsystem vorzusehen (Art. 37 GBV);132

- Aus Sicht der Grundbuchführung wäre die Wiedereinführung der Pflicht zur Angabe des Zivilstands in den Anmeldungsunterlagen zu begrüssen (Art. 51 Abs. 1 lit. a GBV);133

- Die Grundbuchverordnung habe vorzusehen, dass die bestehenden und künftigen Belege als separate PDF-Dateien abzuspeichern seien;134

- Artikel 40 und 43 GBV seien zu präzisieren: der massgebende Zeitpunkt der Einreichung einer Eingabe sei die Quittung des Grundbuchsystems und die Übermittlungsanforderungen seien auch für alternative Übermittlungsplattformen verbindlich;135

- Weitergehende Vereinfachungen beim Zugang zu Grundstückdaten zur effizienteren Bekämpfung der Geldwäscherei im Schweizer Immobiliensektor,136 insb.:

- Ermöglichung von Abfragen nach systematischen Kriterien wie Eigentümerschaft, Wohnsitz resp. Sitz sowie Standort;137

- Ermöglichung eines möglichst einfachen und vollständigen Zugangs auf die Grundstückdaten für Strafverfolgungs- und Steuerbehörden, ohne Notwendigkeit eines besonderen Interessensnachweises;138

126 TI (S. 3).

127 EGT (S. 4), SBVg (S. 2), VSKB (S. 2).

128 Hinzugezählt werden können die 3 Kantone, die der Vorlage in ihrer konkreten Ausgestaltung generell zustimmen: AI, BE und GL.

129 SG (S. 2).

130 BS (S. 2).

131 GE (S. 3).

132 GR (S. 2).

133 GR (S. 2).

134 SNV (S. 2).

135 SNV (S. 2), VBN (S. 3).

136 SP, Transparency.

137 SP (S. 2), Transparency (S. 1).

138 SP (S. 3), Transparency (S. 1).