Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/41: Änderung der Grundbuchverordnung (GBV) · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung der Grundbuchverordnung (Elektronischer Zugang zu Grundbuchdaten)
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.284573 / 233.1/2017/00006
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf «Änderung der Grundbuchverordnung» dauerte vom 8. Juni 2018 bis zum 26. Oktober 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone, 2 politische Parteien und 34 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 62 Stellungnahmen ein. Diese können auf der Website des Bundes eingesehen werden.1
2 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.2
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Grundzüge des Vorentwurfs
Die Vorlage schlägt im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
- Die Bestimmungen über die Modalitäten des erweiterten elektronischen Zugangs sollen punktuell angepasst werden (Art. 28 bis 30 E GBV).
- Insbesondere sollen die Kantone auch den berechtigten Behörden und den Eigentümerinnen und Eigentümern den Zugang zu den Belegen im erweiterten elektronischen Zugang ermöglichen können (Art. 28 Abs. 2 E GBV).
- Die Kantone sollen zudem den erweiterten elektronischen Zugang auch für die öffentlich zugänglichen Daten des Hauptbuchs anbieten können (Art. 28 Abs. 3 E GBV).
- Die Protokollierung der Zugriffe im erweiterten elektronischen Zugang und die Einsichtnahme in die Protokolle sollen neu geregelt werden (Art. 30 E GBV).
- Die statistische Datenerhebung durch das Bundesamt für Statistik BFS soll in der GBV explizit verankert werden (Art. 30a E GBV).
- Bereinigungsvorschläge im Hinblick auf die Inkraftsetzung von Artikel 949d ZGB (Art. 6 Abs. 1 und Art. 27 Abs. 3 E GBV).
4 Stellungnahmen zum Vorentwurf
4.1 Allgemeine Würdigung der Vorlage
Mit Ausnahme der SVP - welche die Vorlage insgesamt ablehnt - bejahen sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende einen Handlungsbedarf.
3 Kantone3 und 6 Organisationen4 unterstützen den Vorentwurf in seiner konkreten Ausgestaltung. 13 Kantone5, 1 Partei6 und 15 Organisationen7 begrüssen die Vorlage dem Grundsatze
1 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#EJPD.
2 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).
3 AI, BE, GL.
4 avobis, CAJB, finovo, HypothekenZentrum, VZ Depotbank, VZ Holding.
5 AG, BL, BS, FR, LU, OW, SG, SH, TG, TI, VD, VS, ZH.
6 SP.
7 CP, economiesuisse, EGT, SBVg, SGV, sgv, SNV, SSV, Transparency, Unil, uspi suisse, VBN, VSGV, VSKB, ZBGR.